Dass die Verwendung unwirksamer Vertreterklauseln in der Wahlleistungsvereinbarung kein Kavaliersdelikt ist, musste vor kurzem ein Chefarzt erkennen: Nur gegen Zahlung von 150.000 Euro an gemeinnützige Organisationen waren Staatsanwaltschaft und Gericht bereit, das Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs einzustellen (Landgericht Aschaffenburg, 29. Oktober 2013, Az. 104 Js 13948/07, nicht veröffentlicht). Dieser Beitrag zeigt, worauf Chefärzte und Kliniken jetzt achten sollten.
Der Arzt muss seine Patienten nach aktuellem medizinischen Standard behandeln: Spätestens bei Gerichtsverfahren wird diese Maßgabe immer wieder zitiert. Doch was bedeutet sie genau? Der Beitrag beantwortet diese ...
Wird ein Krankenhaus in den Landeskrankenhausplan aufgenommen, sind zuvor abgeschlossene Dienstverträge von privat liquidierenden Chefärzten anzupassen. Dies folgt aus der entsprechenden Anwendung von § 53 Abs. 1 S.
Vertragsärzte haben seit Jahren die Möglichkeit, ihren Patienten „individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGel) direkt in Rechnung zu stellen. Diese sind kein Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenkassen vergütet. Für die stationäre Versorgung regelt das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) die Abrechnung Allgemeiner Krankenhausleistungen sowie ärztlicher und nichtärztlicher Wahlleistungen. Dürfen daneben weitere Leistungen – sozusagen ...
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 22. August 2013 (Az. 1 U 204/12, Abruf-Nr. 134038 ) klargestellt: Ein Facharzt für Orthopädie darf sich bei der Therapiewahl auf die Auswertung einer ...
Eine Erstverordnung durch einen ermächtigten Chefarzt ist auch dann als regressrelevante Pflichtverletzung einzustufen, wenn die der Verordnung vorhergehende Behandlung zwar nachweislich stattgefunden hat, die ...
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In einem aktuellen Verfahren hatte sich das Amtsgericht (AG) München unter anderem mit der Frage zu befassen, wie der operative Einbau eines künstlichen Schultergelenks abgerechnet werden darf, wenn der Operateur nicht nur den Humeruskopf (Oberarmkopf), sondern auch einen weiteren Gelenkkörper (Glenoid) durch eine Glenoidprothese ersetzt. Der Operateur hatte die Auffassung vertreten, beim Ersatz von zwei Gelenkkörpern im Bereich des Schultergelenks sei Nr. 2146 GOÄ zweimal berechenbar ist. Das AG München ...