Die persönliche Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung war für den Chefarzt in der Vergangenheit „obligatorisch“. Wurde sie seinerzeit oft als lästiges Beiwerk empfunden, hat sie für das Krankenhaus im Allgemeinen und den Chefarzt im Besonderen heute einen neuen, nämlich höheren Stellenwert erlangt. Für den CB ChefärzteBrief Anlass genug, die Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen der persönlichen Ermächtigung, der MVZ-Anstellung ...
Einem (Chef-)Arzt kann ein Rechtsanspruch auf Beschäftigung als ärztlicher Leiter im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) zustehen, soweit ihm dies im Arbeitsvertrag verbindlich zugesagt worden ist.
Frage: „Mit dem erneuten Anstieg von infizierten Menschen mit SARS-CoV-2 wurden Krankenhäuser aufgefordert, eine Teststrategie festzulegen, um einen maximalen Schutz für Patienten und Mitarbeiter zu erzielen.
Der OPS-Code 8-980 (Intensivmedizinische Komplexbehandlung) verlangt im Rahmen seiner strukturellen Mindestmerkmale eine Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“. Der Wortlaut der Mindestmerkmale gibt allerdings keinen Aufschluss darüber, in welcher Art und in welchem Umfang die Behandlungsleitung auf der Station organisiert und sichergestellt sein muss. Dementsprechend ist diese Frage häufig Gegenstand sozialgerichtlicher Verfahren. Das Sozialgericht (SG) ...
In der Praxis kann es vorkommen, dass der MDK zwar einen – aus seiner Sicht bestehenden – Fehler bei der Kodierung bemerkt, z. B. bei einer Nebendiagnose, dieser Fehler aber keine Auswirkung auf die geschuldete ...
Mit Urteil vom 28.10.2020 hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig das Land Niedersachsen zur Zahlung von Entschädigungsleistungen in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro verurteilt (Az. 11 U 149/19).
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Die Anforderungen an eine ordnungsgemäß durchgeführte und dokumentierte Zählkontrolle wurden vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit Urteil vom 07.07.2020 noch einmal heraufgesetzt (Az. 4 U 352/20). Hiernach reicht es nicht aus, lediglich die Durchführung der Zählkontrolle mit „Ja“ zu bestätigen. Vielmehr müssen laut OLG Dresden die verwendeten Gegenstände vor und nach einer Operation einzeln gezählt und zahlenmäßig aufgeführt werden. Warum eine rechtssichere Dokumentation der Zählkontrolle bei ...