30.11.2015 · Fachbeitrag ·
Arzthaftungsrecht
Steht bei einem Kind ein Eingriff bevor, darf der Arzt bei einfachen bis mittelschweren Eingriffen darauf vertrauen, dass der abwesende sorgeberechtigte Elternteil den erschienenen Elternteil zur Einwilligung in den ärztlichen Eingriff ermächtigt hat. So lautet die Essenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. September 2015 (Az. 26 U 1/15). Höhere Anforderungen gelten jedoch vor schweren Eingriffen mit erheblichen Risiken.
30.11.2015 · Fachbeitrag ·
Recht
Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Am 6. November 2015 ist ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet worden. Die dahinterstehende Rechtslage, in welchen Fällen ...
30.11.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Insbesondere kleine Krankenhäuser haben häufig mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Sie versuchen zu rationalisieren, wo es irgend geht – teilweise zulasten von Chefärzten. In einem aktuellen Fall sollen zum ...
30.11.2015 · Fachbeitrag ·
Krankenhausrecht
Im Krankenhaus tätige Ärzte geben ihren Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus regelmäßig – wie selbstverständlich – Arzneimittel mit. Sätze wie „Hier bekommen Sie noch ein paar Schmerztabletten für zu Hause“ sind keine Seltenheit. Aus rechtlicher Sicht muss sich das jeweilige Krankenhaus dabei fragen, ob es damit unzulässig in den Bereich der niedergelassenen Ärzte vordringt. Im Beitrag wird erläutert, wann das Krankenhaus „Entlassmedikation“ verordnen bzw. abgeben darf und welche ...
30.11.2015 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Zunehmend gibt es Chefärzte, die ein Tätigwerden im Ausland anstreben. Dies etwa als „Nebenjob“ zur Kliniktätigkeit in Deutschland – zum Beispiel ein OP-Tag pro Woche in England –, als temporäre ...
30.11.2015 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
I m Arzthaftungsprozess hängt der Ausgang oft entscheidend davon ab, welch e Partei ihre Behauptungen beweisen kann. Von dem geltenden Grundsatz, dass der Arzt „nur“ für die erfolgte Aufklärung nachweispflichtig ...
24.11.2015 · Nachricht · OLG Hamm
Ein ärztlicher Heileingriff bei einem minderjährigen Kind bedarf grundsätzlich der Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern. Erscheint nur ein Elternteil mit dem Kind beim Arzt, darf dieser in von der Rechtsprechung präzisierten Ausnahmefällen - abhängig von der Schwere des Eingriffs - darauf vertrauen, dass der abwesende Elternteil den erschienenen Elternteil zur Einwilligung in den ärztlichen Eingriff ermächtigt hat.
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