05.11.2015 · Nachricht · Vertragsarztrecht
Wenn ein Arzt von seinem Patienten nach einem möglichen Behandlungsfehler gefragt wird, so muss er ihm zumindest antworten, auch wenn ihm kein Fehler bekannt ist. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg mit Beschluss vom 25. August 2015 und verpflichtete damit einen Arzt zu einer solchen „negativen Auskunft“ (Az. 5 W 35/15, Abruf-Nr. 145677).
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29.10.2015 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Vom Chefarzt kann selbstverständlich nicht erwartet werden, dass er die gesamte Weltliteratur zum Stand der medizinischen Wissenschaft kennt. Allerdings muss er sich durch Fachpublikationen auf dem aktuellen Stand ...
29.10.2015 · Fachbeitrag ·
Krankenhausrecht
Seit dem vergangenen Jahr hat das Bundessozialgericht (BSG) mehrere Entscheidungen getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf die Vergütung der Krankenhausbehandlung haben. Dabei hat es mit der bisherigen ...
29.10.2015 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Im hektischen Klinikalltag kann es passieren, dass die Dokumentation eines Befunds oder Aufklärungsdetails vergessen werden oder verschoben werden muss. Wird die Eintragung in der Patientenakte später nachgeholt, wird dem Arzt im Arzthaftungsprozess bisweilen der Vorwurf gemacht, er habe nachträglich die Akte manipuliert. Die Rechtslage klärt für unsere Leser Rosemarie Sailer, Fachanwältin für Medizinrecht.
29.09.2015 · Fachbeitrag ·
Arzthaftung
Ärzte können aus unterschiedlichen Gründen juristischen Auseinandersetzungen ausgesetzt sein: Zum einen können Patienten wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern zivilrechtlich Schadenersatz- oder Schmerzensgeld ...
29.09.2015 · Fachbeitrag ·
Flüchtlinge
Zehntausende Flüchtlinge erreichen derzeit Deutschland. Viele von ihnen sind durch traumatische Erlebnisse in ihrer Heimat und während der Flucht in einem gesundheitlich schlechten Zustand. Vermehrt werden diese ...
29.09.2015 · Fachbeitrag ·
Chefarztrecht
Die Klinikleitung darf einem Chefarzt eine vereinbarte Prämie mit der Begründung verweigern, dass das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren nur gegen Zahlung einer Geldbuße nach § 153a Strafprozessordnung eingestellt wurde („Freispruch zweiter Klasse“). Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg am 8. Juli 2015 (Az. 1 K 849/13, Abruf-Nr. 145439 ).