Das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen hat mit Urteil vom 29. April 2015 (Az. 1 A 57/13, Abruf-Nr. 144790 ) entschieden, dass Ärzte einer Universitätsklinik keine Weiterbildungsermächtigung im Bereich Allgemeinmedizin erhalten können, wenn dort keine Patientenbehandlung stattfindet. Eine rein theoretische Weiterbildung und Studienforschung reicht nicht aus.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat mit seinem Urteil vom 26. Januar 2015 zwei Kündigungen eines Krankenhausträgers gegen einen Chefarzt der Chirurgie für unwirksam erachtet (Az. 2 Sa 367/14, Abruf-Nr.
Teil 6 der Beitragsreihe befasst sich mit der in den meisten Chefarzt-Verträgen enthaltenen Passage, wonach Chefärzte vom Krankenhaus vereinbarte wahlärztliche Leistungen erbringen müssen. Da es sich hierbei um ...
Kleine Beutel mit weißem Puder als Inhalt: Diese brisante „Fracht“ hatte ein Chefarzt aus dem Körper eines Kolumbianers herausoperiert. Und jetzt beginnen die Probleme... Aber lesen Sie selbst den fünften Fall der Serie „Der praktische Fall“, der übrigens nicht erfunden ist. Für unsere Leser haben ihn Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Tobias Scholl-Eickmann und Rechtsassessor Benedikt Büchling gelöst.
Sie hatte Mitte der dreißiger Jahre ihre Doktorarbeit an der Universität Hamburg eingereicht – und hat sie nun in Berlin erfolgreich verteidigt. Die 102-jährige Kinderärztin Ingeborg Rapoport, die inzwischen ...
Viele Chefärzte verfügen über eine persönliche Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung. Hierbei gelten für sie die gleichen strengen Regeln wie für niedergelassene Kollegen. Insbesondere bei der ...
Ob Management, Recht, Abrechnung oder Finanzen – im RadiologenWirtschaftsForum erhalten Sie jeden Monat aktuelle Fachinformationen für Ihre berufliche Praxis.
Die im Rahmen der Ermächtigung eines Klinikarztes erfolgte Behandlung bleibt ambulant, auch wenn der Patient im Verlauf stationär aufgenommen wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die stationäre Aufnahme unvorhersehbar war. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) und verurteilte eine Krankenkasse zur Zahlung der Kosten für die ambulante Chemotherapie (Urteil vom 27. November 2014, Az. B 3 KR 12/13, Abruf-Nr. 144391 ).