24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Klinik-Einweisungen
Fast unbemerkt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die neue Krankenhauseinweisungs-Richtlinie (KE-RL) beschlossen, die am 30. April 2015 in Kraft trat (Abruf-Nr. 145015 ). In ihrem Kern werden Vertragsärzte verpflichtet, vor der Einweisung in ein Krankenhaus alternativ alle ambulanten Behandlungsangebote in Erwägung zu ziehen. Für Chefärzte ist die KE-RL interessant, da die Klinik-Einweisungen zurückgehen könnten.
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
MDK-Kontrollen
Krankenkassen bezweifeln bei Abrechnungsprüfungen häufig, dass ein stationärer Aufenthalt oder eine OP nötig waren. Zudem wird versucht, die Dauer des stationären Aufenthalts unter die untere Grenzverweildauer zu ...
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Der Praktische Fall
Chefarzt A liquidiert privat gegenüber seinen Wahlleistungspatienten. Diese werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Chefarzt B verfügt über eine Ermächtigung, in deren Rahmen er ...
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Chefarzt-Vertrag
Teil 7 schließt diese Beitragsreihe ab. Er befasst sich mit Vereinbarungen, die sich meist nicht im Chefarzt-Vertrag, sondern in gesonderten Abreden befinden. Darin verpflichtet der Klinikträger Chefärzte mit bloßer Beteiligungsvergütung, bei der Abrechnung der wahlärztlichen Leistungen mit einem ganz bestimmten Dienstleister zusammenzuarbeiten. Doch eine solche vermeintliche Abgabe der Verantwortung von Klinik und Chefarzt ist für beide kein sanftes Ruhekissen, wenn etwas schiefläuft.
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Vertragsarztrecht
Zahlreiche Chefärzte arbeiten inzwischen „nebenbei“ im klinikeigenen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Diese können nun leichter wachsen: Mit Beschluss vom 28. Januar 2015 hat das Sozialgericht (SG) Dresden ...
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Neuregelung
Der Bundestag hat eine Flexibilisierung der Elternzeit für ab dem 1. Juli 2015 geborene Kinder beschlossen, auf die sich auch der Chefarzt als Leiter seiner Abteilung einstellen sollte. Die dann mögliche Verdopplung ...
26.06.2015 · Fachbeitrag ·
Honorararzt
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 3. März 2015 (Az. 1 BvR 3226/14, Abruf-Nr. 144357 ) in Sachen Honorararzt bestehen unter Juristen unterschiedliche Auffassungen darüber, was dies für die Praxis in den Krankenhäusern bedeutet. Einige Juristen meinen, dass Honorarärzte einfach in die Liste der Wahlärzte aufgenommen oder als „gewünschter Vertreter“ des Wahlarztes eingesetzt werden müssten – und schon könne dieser privat abrechnen. Ist dies richtig?