„Behandlungsfehler in deutschen Krankenhäusern seltene Ereignisse“. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Behandlungsfehlerstatistik des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS). Im Jahr 2016 gab es 3.564 bestätigte Fälle, davon 2.585 im Krankenhaus. Im Vergleich zum Vorjahr (4.064) ist die Zahl deutlich gesunken. Jährlich werden in deutschen Krankenhäusern rund 40 Mio. Fälle behandelt: rd. 19 Mio. stationäre und rd. 20 Mio. ambulante Fälle. Bezogen auf diese Anzahl ergibt ...
Bei einer Anschlussbehandlung an einen Krankenhausaufenthalt haben Beamte keinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Chefarztbehandlung (Verwaltungsgericht [VG] Koblenz, Urteil vom 12.05.2017, Az. 5 K 226/17.KO).
Patienten, die am Wochenende oder an Feiertagen in die Notaufnahme eingeliefert werden, haben eine höhere 30-Tage-Mortalität als andere Patienten („Weekend-Effekt“). Das belegt eine aktuelle britische Studie.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) darf ermächtigte Krankenhausärzte nicht zum ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichten. Mit dieser Entscheidung hat das Landessozialgericht (LSG) Hessen das Urteil der Vorinstanz kassiert und einem leitenden Oberarzt Recht gegeben (LSG Hessen, Urteil vom 14.12.2016, Az. L 4 KA 18/15). Die unterlegene KV Hessen hat inzwischen Revision beim Bundessozialgericht (BSG) eingelegt.
Die Strukturen der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland müssen stärker miteinander vernetzt und dem Patientenverhalten angepasst werden, fordert der Marburger Bund. Zentrale Anlaufstellen und ein ...
Die Teilnahme eines in einer Klinik angestellten Oberarztes an einem sechsstündigen Experten-Kolleg, das von einem Medikamentenhersteller veranstaltet wird, inklusive eines Vortrags ist keine privilegierte (d. h.
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Noch immer erfolgen in manchen Krankenhäusern bestimmte – risikoträchtige – Behandlungen, ohne dass das Krankenhaus die eigentlich dafür notwendige Ausstattung besitzt. In diesen Fällen können neben dem Krankenhausträger auch die beteiligten Ärzte haften (z. B. unter dem Aspekt des Übernahmeverschuldens). Der folgende Beitrag erläutert die Risiken für den einzelnen Arzt am Beispiel der labormedizinischen Versorgung.