02.10.2012 · Fachbeitrag ·
Arbeitsverträge
Treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Arbeitsverträgen individuelle Abreden, haben diese Vorrang vor (Haus-)Tarifverträgen. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Krankenhausangestellten den Rücken gestärkt (Urteil vom 22. Februar 2012, Az: 4 AZR 24/10, Abruf-Nr. 122702 ). Im Verhältnis zwischen Einzelvertrag und Tarifvertrag gilt das „Günstigkeitsprinzip“: Somit können Krankenhausangestellte in allen tariflich geregelten Bereichen wie Lohn, Arbeitszeit oder Urlaub jeweils die ...
02.10.2012 · Fachbeitrag ·
Alle Fachgebiete
Eine private Krankenversicherung fordert derzeit die Anwendung der Minderung gemäß § 6 a GOÄ auch für nach § 10 GOÄ berechnete Sachkosten, die im Zusammenhang mit Konsiliaruntersuchungen auswärtig stationär ...
02.10.2012 · Fachbeitrag ·
Alle operativen Fachgebiete
Die Zuschläge des Abschnitts C VIII der GOÄ für ambulante Operationen sind auch dann berechenbar, wenn die Operation im Krankenhaus durchgeführt wird. In letzter Zeit werden von einigen Chefärzten die Zuschläge ...
02.10.2012 · Fachbeitrag ·
Radiologie
Eine große private Krankenversicherung versucht zur Zeit, bei zweimaliger Berechnung der Nr. 5105 GOÄ (Brust- oder Lendenwirbelsäule ..., je Teil) die zweimalige Berechnung der Nr. 5106 GOÄ [ergänzende Ebene(n)] mit dem Hinweis abzuwehren, die Nr. 5106 GOÄ sei im Plural gefasst, die Berechnung deshalb nur einmal möglich.
04.09.2012 · Fachbeitrag ·
Arzthaftung
Immer wieder stellt sich in Arzthaftungsprozessen die Frage, wie sich der Arzt über neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft informiert halten muss und welche zeitliche Aktualität von ihm erwartet wird.
03.09.2012 · Fachbeitrag ·
Qualitätsmanagement
Peer Reviews werden als Verfahren beschrieben, die praktisch tätigen Ärzten die kritische Reflexion ihres Handels ermöglichen. Die grundsätzliche Vorgehensweise dabei ist, eine Bewertung bestimmter Abläufe in einer ...
03.09.2012 · Fachbeitrag ·
Arzthaftung
Nicht selten kommt es vor, dass Patienten den ärztlichen Rat negieren oder Aufklärungshinweise erst gar nicht hören wollen. Als erster emotionaler Impuls mag angesichts der Unvernunft des Patienten der Arzt bestrebt sein, das Gespräch abzubrechen und die Zeit lieber dem nächsten Patienten zu widmen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, um eine „Haftungsfalle“ zu vermeiden.