Nr. 3186 GOÄ beschreibt nur die Exstirpation der Gallenblase, Nr. 3187 GOÄ die Operation an den Gallengängen einschließlich Cholecystektomie. Als Operation an den Gallengängen als über die Nr. 3186 hinausgehende Leistung gilt zum Beispiel die Revision der Gallengänge, nicht aber das Darstellen und Absetzen des Ductus cysticus als Bestandteil der Cholezystektomie.
Immer wieder – und in letzter Zeit verstärkt – stellen einige private Kostenträger im Zusammenhang mit der Berechnung der intensivmedizinischen Überwachung nach Nr. 435 GOÄ Behauptungen auf, die so nicht haltbar ...
Wenn ein Behandlungsfehler geschieht, zieht dies bisweilen die Notwendigkeit einer zweiten, korrigierenden Operation nach sich. Dass für Komplikationen hierbei der Erstschädiger in die Haftung genommen werden kann, ...
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Im Jahr 2010 hat sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser gegenüber 2009 leicht verbessert: Laut dem im Juni herausgegebenen „Krankenhaus Rating Report 2012“ des RWI befanden sich 10 Prozent der ...
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Chefarztes stattgegeben, weil das vorbefasste Landgericht im Liquidationsrechtsstreit mehrere vorgelegte Privatgutachten ignorierte und dadurch das ...
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Chefarztermächtigungen geraten nicht nur in zulassungsrechtlicher Hinsicht zunehmend in die Kritik, sondern auch, was deren Ausübung durch den ermächtigten Chefarzt selbst betrifft. Hier findet sich immer noch und immer wieder das weit verbreitete Missverständnis, dass es genügt, wenn der Chefarzt die wesentlichen Behandlungsmaßnahmen überwacht und die abschließende Befundung und Therapieplanung vornimmt.