Gut die Hälfte (55 Prozent) der befragten Ärztinnen und Ärzte hat schon einmal Fehlverhalten von Kollegen am Arbeitsplatz (37 Prozent), außerhalb der Arbeit (24 Prozent) oder in den sozialen Medien (21 Prozent) beobachtet, mehr als ein Drittel (37 Prozent) hat es selbst erfahren. Das belegt eine Umfrage der Onlineplattform Medscape (online unter iww.de/s8139 ). An der Onlinebefragung nahmen 1.144 Ärztinnen und Ärzte teil.
Sowohl aus privaten als auch aus beruflichen Gründen stellt sich für den ein oder anderen Chefarzt – auch nicht erst seit der Anhebung des Regelrentenalters – die Frage nach einer vorzeitigen altersbedingten ...
Wahlärzte, die sich wegen vorhersehbarer Verhinderung von qualifizierten Kollegen unter Beibehaltung des Liquidationsrechts vertreten lassen, müssen sich von Patienten und Versicherern regelmäßig anhören, sie ...
Was ändert sich, wenn Führungskräfte aus den Reihen des Pflegepersonals die Klinikleitung übernehmen? Kann das überhaupt funktionieren? Sehr gut sogar, wie das Beispiel der Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz e. V. nahelegt, bei der inzwischen drei Krankenhausdirektorinnen ehemalige Rotkreuzschwestern sind. Eine der Direktorinnen ist seit 2019 Caroline Vogt aus Lindenberg im Allgäu. Mit ihr sprach Wirtschaftsjournalistin Alexandra Buba ( medientext.com ).
Die Medizin schreitet voran, und die Vergütungsregelungen für neuartige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB oder „Neulandmethoden“) werden nicht immer schnell genug angepasst. Der Gesetzgeber hat in § ...
Wenn sich ein einjähriges Kind bei einer intravenösen Antibiotikagabe an einem Stück Apfel verschluckt, das nach dem Essen noch im Mund verblieben ist, liegt grundsätzlich kein Fehlverhalten des Klinikpersonals vor.
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Frage: „ Wiederholt beanstanden Kostenträger unsere Abrechnung mehrdimensionaler tibialer Umstellungsosteomien. Um den mit der Leistung verbundenen hohen Zeitaufwand abzubilden, berechnen wir dafür neben der Nr. 2252 GOÄ (Umstellungsosteotomie eines großen Knochens mit Osteosynthese) auch die Nr. 2255 GOÄ. Diese Position wird regelmäßig gestrichen. Ist diese Streichung gerechtfertigt bzw. sind neben der Nr. 2252 GOÄ für den o. g. Eingriff weitere Gebührenziffern berechnungsfähig?“