Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben Ende Mai eine Positionsbestimmung zum Honorararztwesen in Deutschland veröffentlicht. Die wesentlichen Erkenntnisse sind in unserem Beitrag zusammengefasst.
Am 1. Januar 2012 soll das neue „Versorgungsstrukturgesetz“ in Kraft treten. Inzwischen nimmt es deutliche Konturen an - es liegt nun in der Fassung eines Referentenentwurfs vor. Ganz neu gefasst wird darin die ...
Einem Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunfallt, steht gegen seinen Arbeitgeber grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz des an seinem Pkw ...
Über die Abrechnung zusätzlich erbrachter Leistungen bei Knie-TEP nach Nr. 2153 GOÄ wird immer wieder vor Gericht gestritten. Zu den in den letzten Jahren ergangenen positiven Urteilen kommt nun das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 4. Mai 2011 hinzu. Das Gericht gab der Berechnung von Nr. 2257 GOÄ (für Notch-Plastik), Nr. 2344 GOÄ (für „Patellatuning“), Nr. 2580 GOÄ (für Patella-Denervierung) sowie Nr. 2405 GOÄ (für Hoffa-Resektion) neben der Knie-TEP statt.
Die Berechnung der Nr. 5431 GOÄ (Ganzkörper-Szintigraphie) neben der Nr. 5489 GOÄ (PET) ist umstritten. Jetzt gibt es ein neues Urteil des Landgerichts Bonn vom 11. April 2011, das die Nebeneinanderberechnung dieser ...
Ein Chefarzt, gegen den derzeit wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit ein strafrechtliches Verfahren läuft, hat zumindest arbeitsrechtlich einen kleinen Etappensieg errungen: Das Arbeitsgericht Düsseldorf gab seiner ...
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Ein Chefarzt, gegen den derzeit wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit ein strafrechtliches Verfahren läuft, hat zumindest arbeitsrechtlich einen kleinen Etappensieg errungen: Das Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf gab seiner Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 6. April 2011 statt. Seinen Antrag auf Weiterbeschäftigung wies das Gericht allerdings ab (Az: 14 Ca 8029/10). Da er in herausgehobener Position arbeite, sei der Klinik mit Blick auf die Außenwirkung seine vorläufige Weiterbeschäftigung bis zur ...