05.08.2009 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - zuletzt im Urteil vom 5. Juni 2008, Az: III ZR 239/07 - ist die Frage, welche ärztlichen Leistungen Chefärzte im Zusammenhang mit einer Operation berechnen können, jeweils im Einzelfall durch Auslegung der GOÄ zu klären. Welche Möglichkeiten sich dadurch für den Arzt ergeben, zeigt ein Fall, den das Amtsgericht (AG) Köln zu entscheiden hatte (12. Februar 2009, Az: 139 C 490/08). Dr. Tilman Clausen stellt Ihnen das Urteil vor.
05.08.2009 · Fachbeitrag ·
Zielleistungsprinzip
Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 5. Juni 2008 (Az: III ZR 239/07) zum vierten Mal mit der Vorschrift des § 4 Abs. 2 a GOÄ befasst und Hinweise dafür gegeben, wie das Zielleistungsprinzip in dieser ...
05.08.2009 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Die GOÄ beinhaltet im Bereich der Neurochirurgie eine Reihe von Eröffnungs- und Verschlussleistungen wie die Nrn. 2516 bis 2518, 2556 und 2278, deren Leistungsinhalt regelmäßig nur im Zusammenhang mit anderen ...
05.08.2009 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
In mehreren Bundesländern haben Krankenhäuser bereits Zulassungen für die ambulante Erbringung hochspezialisierter Leistungen sowie für die Behandlung seltener Erkrankungen bzw. Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen im Sinne des § 116b SGB V erhalten. Viele Kliniken müssen sich jedoch noch gedulden, weil sich die Antragsverfahren aus unterschiedlichen Gründen verzögern. Ungeachtet dessen machen Interessengruppen von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch, wie Entscheidungen des ...
30.06.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Die Abrechnung von gegenüber GKV-Versicherten erbrachten Krankenhausleistungen (zum Beispiel im Rahmen von Notfallbehandlungen) über private Dienstleister wie PRIA oder PVS war vom Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil ...
30.06.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
In der letzten Ausgabe hatten wir empfohlen, Schnelltests auf (Schweine-)Grippe mit der Nr. 4644 GOÄ analog zu berechnen. Jetzt wurde bekannt, dass GKVen und KBV vereinbarten, den Test mit der Nr. 4668 zu erstatten.
30.06.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Trotz der inzwischen zahlreichen Urteile, in denen die Berechenbarkeit zusätzlicher Leistungen neben der Nr. 2153 GOÄ (Knie-TEP) bestätigt wird, geben einige PKVen nicht auf. Nachdem die juristische Entscheidung zur „Zielleistung“ im Sinne der seit jeher von uns vertretenen Auffassung ausfiel (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2008, Az: III ZR 239/07, vergleiche „Chefärzte Brief“ Nrn. 7 bis 9/2008), versucht man nun, das Ziel durch Verwirrung der Gerichte zu medizinischen Begriffen der GOÄ zu ...