02.06.2009 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Chefarztverträge enthalten regelmäßig eine Regelung dazu, in welchem Umfang der Chefarzt an (Ruf-)Bereitschaftsdiensten persönlich teilnehmen muss und wie diese Tätigkeit vergütet wird. Das aktuelle DKG-Muster für Chefarztverträge sieht zum Beispiel vor, dass im Falle einer Teilnahme an Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft die Leistung nicht gesondert vergütet wird. Vielmehr soll die gesamte Tätigkeit durch die Dienstbezüge nebst Liquidationserlösen bzw. Beteiligungsvergütungen abgegolten sein.
04.05.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Im GOÄ-Spiegel des „Chefärzte Brief“ Nr. 4/2009 ist uns beim Beitrag zur Berechnung der Laboruntersuchung auf vorzeitigen Blasensprung auf der Seite 18 oben ein Fehler unterlaufen.
04.05.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Über denselben Zugang sind die Nrn. 271 und 272 GOÄ nur je einmal am Tag berechenbar. Wenn jedoch nicht nur die Infusion gewechselt wird, sondern nach Beenden der einen Infusion zu einem deutlich anderen Zeitpunkt des ...
04.05.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
ZVD-Messungen werden nach der Nr. 648 GOÄ abgerechnet. In deren Leistungstext ist die Kathetereinführung inbegriffen. Das heißt, die Nr. 260 GOÄ Legen eines ZVK kann neben der Nr. 648 nicht berechnet werden. Das heißt aber nicht, dass für die Abrechnung von ZVD-Messungen immer wieder neu ein ZVK gelegt werden muss. Hier ist die GOÄ völlig überholt, da schon seit l Neuere Urteile ergehen zwar überwiegend, aber nicht vollständig zugunsten des Arztes. Dabei folgten die Gerichte in allen bekannten Fällen ...
04.05.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Für die Tumeszenzanästhesie enthält die GOÄ keine Ziffer, so dass eine Analogabrechnung erforderlich ist.
04.05.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Manche Erstattungsprobleme tauchen immer wieder auf. So verlangen jetzt wieder einige Kostenträger die Abrechnung der Speichelstein-Lithotripsie mit der Nr. 1800 analog statt der Nr. 1860 GOÄ. Sie berufen sich dabei ...
04.05.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Nach unserem Beitrag zum Basistarif im Februar-Heft wurde gefragt, ob Basistarif-Versicherte den Chefarzt auch primär aufsuchen dürfen oder nur auf Überweisung. Unsere Antwort: Ja, der Chefarzt darf auch primär aufgesucht werden, aber es sind nur Leistungen im Rahmen einer GKV-Ermächtigung versichert. Wird der ermächtigte Chefarzt zur Mit- oder Weiterbehandlung in Anspruch genommen, so ist eine Überweisung durch einen Vertragsarzt erforderlich.