01.04.2007 · Fachbeitrag ·
Privatliquidation
Die Blasenhalsinzision - zum Beispiel nach Turner-Warwick - wird nach einer Empfehlung der Bundesärztekammer mit der Nr. 1777 GOÄ analog berechnet. Einige private Krankenversicherungen (PKVen) lehnen die Berechnung neben einer TURP (Nr. 1778 GOÄ) ab. Sie sagen, die Leistung nach Nr. 1777 sei in der nach Nr. 1778 inbegriffen, und berufen sich auf GOÄ-Kommentare. Dort steht zum Beispiel lakonisch „1777 nicht neben 1778“.
01.04.2007 · Fachbeitrag ·
Privatliquidation
Liquidationsberechtigte Krankenhausärzte haben wahlärztliche Leistungen bei stationärer Behandlung von Privatpatienten grundsätzlich persönlich zu erbringen, wenn sie diese abrechnen wollen. Dies entspricht ...
01.04.2007 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) sind zum
1. Januar 2007 die rechtlichen Voraussetzungen für eine gleichzeitigeTätigkeit des Chefarztes im stationären und ambulanten Bereich geschaffen worden (siehe auch „Chefärzte Brief“ Nr. 8/2006, Seite 6, und Nr. 12/2006, Seite 6, unter
www.iww.de
(Ärzte/Chefärzte/Online-Archiv). Auch für die Krankenhäuser gibt es über das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) die Möglichkeit, ihrerseits an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ...
01.04.2007 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Ein Patient wird nach einem Verkehrsunfall mit schweren Verletzungen in die Notfallambulanz des nächstgelegenen Krankenhauses eingeliefert. Der Patient ist nicht ansprechbar.
01.04.2007 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Die Frage, welche Anforderungen an eine ausreichende Unterrichtung des Patienten vor der Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen nach § 22 Abs. 2 S. 1 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) zu stellen sind, wurde in einem ...
01.04.2007 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Das Landgericht (LG) Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil vom
13. März 2007 (Az: 5 S 241/06 - Abruf-Nr.
071173
) häufig vorgebrachte Argumente der privaten Krankenversicherung (PKV) zum Zielleistungsprinzip der GOÄ klar zurückgewiesen. Da sich solche und ähnliche Formulierungen häufig in den PKV-Schreiben befinden, sollten sich die Chefärzte die Argumente der Richter des nachfolgend besprochenen Urteils zu eigen machen.