Die Ermächtigung eines Krankenhausarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Das Sozialgericht (SG) Marburg hat die hierfür geltenden Voraussetzungen in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (Urteil vom 11. Oktober 2006, Az: S 12 KA 671/06 - Abruf-
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063518
) über die Ermächtigung eines Chefarztes erneut aufgezeigt. Gleichzeitig betonten die Richter, dass der Ausnahmecharakter einer Ermächtigung insbesondere deren ausführliche und ...
Nachdem der Bundesrat im November 2006 der Einführung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) zugestimmt hat, tritt dieses nun zum 1. Januar 2007 in Kraft - also unabhängig von der Gesundheitsreform, die ...
Sind Krankenkassen mehr Befugnisse bei der Überprüfung von ärztlichen Behandlungsentscheidungen im Krankenhaus einzuräumen? Zwischen dem 1. und dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) gibt es derzeit hierüber ...
Häufig wird von privaten Krankenversicherungen die Berechnung der Notchplastik (Nr. 2257 GOÄ) und der Auffüllung des Bohrkanals durch Knochenmaterial (Nr. 2255 GOÄ) neben den Nrn. 2191 GOÄ (arthroskopischer ...
Da es für die Pleurodese keine direkt zutreffende GOÄ-Ziffer gibt, stellt sich die Frage nach den Berechnungsmöglichkeiten. Die Berechnung muss nach den im Einzelfall erbrachten Leistungen erfolgen.
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Vor ambulanten Chemotherapie-Infusionen werden häufig Kurzinfusionen infundiert. Unklarheiten bzw. Probleme mit Kostenerstattern können sich insbesondere dann ergeben, wenn die Nrn. 271 bzw. 272 für die Kurzinfusionen zusammen mit Nrn. 274 oder 275 für die Dauertropfinfusion abgerechnet werden. Diese sind oft darin begründet, dass Kostenträger die GOÄ-Begriffe „am Behandlungstag“ und „nebeneinander“ fälschlicherweise gleichsetzen.