01.04.2006 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 23. März 2006
(Az: III ZR 223/05) entschieden, dass ein Arzt auch bei der privaten Abrechnung nicht medizinisch indizierter kosmetischer Operationen an die Bestimmungen der GOÄ gebunden ist. Im vorliegenden Fall hatte ein Chirurg der Patientin für eine Brustverkleinerung einen Pauschalpreis von knapp 9.500 Euro genannt. Die Patientin hatte den Betrag gezahlt und forderte nun einen erheblichen Teil der Summe zurück, weil eine Berechnung nach den Regeln der GOÄ zu ...
01.04.2006 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Die Auseinandersetzung mit privaten Kostenträgern zur Privatliquidation - insbesondere bei operativen Leistungen - wird seit Jahren von der Anwendung des Begriffes der „Zielleistung“ beherrscht. Trotz inzwischen ...
01.03.2006 · Fachbeitrag ·
Privatliquidation
Frage:
„Manche PKVen wollen für die Oberst´sche Anästhesie an einem Finger nur die einmalige Berechenbarkeit der Nr. 493 GOÄ anerkennen. Einige Ärzte wiederum sind der Auffassung, die Nr. 493 GOÄ könne je Nerv ...
01.03.2006 · Fachbeitrag ·
Privatliquidation
Frage:
„Stimmt es, dass die Nrn. 603/605 GOÄ nicht zusätzlich neben einer Intubationsnarkose abgerechnet werden dürfen? Als Begründung wurde vom Kostenerstatter angegeben, dass bei einer Intubationsnarkose die Feststellung der narkoseabhängigen Parameter bereits enthalten ist.“
01.03.2006 · Fachbeitrag ·
Privatliquidation
Im „Chefärzte Brief“ Nr. 10/2005 hatten wir auf das Urteil des Amtsgerichts Hanau vom 15. Mai 2005 hingewiesen. Jetzt wurde uns ein von der PVS Rhein-Ruhr erstrittenes, neueres Urteil des Amtsgerichts Hagen ...
01.03.2006 · Fachbeitrag ·
Privatliquidation
Frage:
„Der Chirurg setzt den Defibrillator (im Bauchraum) ein. Der Kardiologe übernimmt die Einstellung, misst die Sonden und programmiert sie. Bei der Nachuntersuchung wird der Defibrillator kontrolliert, die ...
01.03.2006 · Fachbeitrag ·
Privatliquidation
Frage:
„Wie kann man argumentieren, wenn bei einer Narkose die Berechnung des Anlegens eines Magenschlauchs mit der Nr. 670 GOÄ nicht akzeptiert wird - mit der Begründung, dass heutzutage das Anlegen eines Magenschlauchs zu Intubationsnarkosen dazugehört?“