Jeder Arzt ist verpflichtet, dem Unfallversicherungsträger auf dessen Verlangen Auskunft über die Behandlung oder über Erkrankungen eines Versicherten zu erteilen - auch dann, wenn er nicht selbst an der Heilbehandlung beteiligt ist. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass die Auskunft für die Heilbehandlung oder die Erbringung sonstiger Leistungen erforderlich sein muss. Art und Umfang der Auskunft bestimmen sich nach den Anforderungen der Berufsgenossenschaft. Die Auskunftspflicht kann sich auch auf die ...
Im ersten Teil der Serie stellten wir Ihnen vor, was sich hinter den Straftatbeständen des Betruges, der Vorteilannahme und der Bestechlichkeit verbirgt und warum diese Paragrafen anwendbar sein können, wenn den ...
Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns die Nachricht, dass sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und dem Verband der Privaten ...
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Zur Erinnerung: Zum 1. Januar 2001 hat der Gesetzgeber zur Abgeltung der Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Entfernungspauschale eingeführt. Für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Krankenhaus werden 0,30 Euro berücksichtigt - unabhängig davon, welches Verkehrsmittel benutzt wird und welche Kosten tatsächlich anfallen.