Unter den Begriff des Sparguthabens werden nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht die Gelder auf einem Girokonto verstanden, wohl aber die Gelder auf einem Festgeldkonto. Denn ein Girokonto dient regelmäßig zur Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs und gerade nicht zur Ansparung (OLG München 14.5.14, 7 U 2983/13, BeckRS 2014, 10206, Abruf-Nr. 142691 ).
Die einzeltestamentarische Bestimmung eines Erblassers, nach der die „Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen“ soll, ist keine wirksame Erbeinsetzungdes überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt ...
Berlin, 11. September 2014 – „Immer mehr Menschen möchten auch über ihren Tod hinaus Gutes tun. Sie wollen Spuren hinterlassen, indem sie gemeinnützige Organisationen in ihrem Testament bedenken“, erklärt ...
Unter den Begriff des Sparguthabens werden nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht die Gelder auf einem Girokonto verstanden, wohl aber die Gelder auf einem Festgeldkonto. Denn ein Girokonto dient regelmäßig zur Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs und gerade nicht zur Ansparung (OLG München 14.5.14, 7 U 2983/13, BeckRS 2014, 10206).
Gegenstand einer Auflage i.S. des § 1940 BGB kann ein Tun oder Unterlassen jeglicher Art sein, das Gegenstand eines Schuldverhältnisses sein kann. Dieses muss nicht vermögensrechtlichen Inhalts sein ...
Die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen bedeutet, dass die Ehegatten nach dem Tod des jeweils anderen gehindert sind, ohne Weiteres einseitig abweichende Verfügungen von Todes wegen zu treffen.
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Gegenstand einer Auflage i.S. des § 1940 BGB kann ein Tun oder Unterlassen jeglicher Art sein, das Gegenstand eines Schuldverhältnisses sein kann. Dieses muss nicht vermögensrechtlichen Inhalts sein (Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2192 Rn. 3). Zulässig ist, unter dem Oberbegriff „Auflage“ mehrere Handlungspflichten aufzuerlegen (OLG München 28.5.14, 31 Wx 144/13, Abruf-Nr. 141913 ).