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Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
Ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben einsetzen, erlangt mit dem Tod des Erstversterbenden regelmäßig Bindungswirkung, weil ...
Der Gesetzentwurf vom 29.12.14 dient der Durchführung der VO (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.12 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 107; L 344 vom 14.12.12, S. 3; L 41 vom 12.2.13, S. 16; L 60 vom 2.3.13, S. 140 – EU-ErbVO). Die VO ist ab dem ...
Die Steuervergünstigungen gem. §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.
Eine Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament kann durch den zweiten Ehegatten nach Wiederverheiratung angefochten werden, § 2079 BGB (OLG Hamm 28.10.14, 15 W 14/14, n.v., Abruf-Nr. 143633 ).
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