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Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht (www.facebook.
Die Klage eines Erben auf Auszahlung von Ansprüchen aus privaten Rentenversicherungen war erfolgreich. Das LG stellte fest, dass solche Ansprüche dem durch Testament eingesetzten Erben zustehen ( LG Coburg 15.4.14, 22 O 598/13; rechtskräftig).
Die Steuerermäßigung des § 13c ErbStG für ein Grundstück im Zustand der Bebauung ist auch dann zu gewähren, wenn im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (Tod des Erblassers) noch kein Mietvertrag geschlossen wurde, ...
Gegenstand einer Auflage i.S. des § 1940 BGB kann ein Tun oder Unterlassen jeglicher Art sein, das Gegenstand eines Schuldverhältnisses sein kann. Dieses muss nicht vermögensrechtlichen Inhalts sein ...
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Die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen bedeutet, dass die Ehegatten nach dem Tod des jeweils anderen gehindert sind, ohne Weiteres einseitig abweichende Verfügungen von Todes wegen zu treffen. Dagegen können alle Verfügungen eines Ehegattentestaments von jedem einzelnen Ehegatten widerrufen werden, solange beide Ehegatten noch leben. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Ehegatte testierunfähig wird.