13.05.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesverfassungsgericht
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen mangels Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen. Aufgrund der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers ist es mit dem Gebot der steuerlichen Lastengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar, eine später entstehende Einkommensteuer bei der Berechnung der ...
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06.05.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Pressemitteilung
Überlässt der Kreditkarteninhaber seine Karte einem Dritten zur eigennützigen Verwendung, macht sich der Dritte nicht bereits dann strafbar, wenn er die Kreditkarte nach dem Tode des Inhabers weiterhin ausnutzt. Das hat der 1. Strafsenat des OLG Hamm mit Beschluss vom 12.3.15 (1 RVs 15/15, rechtskräftig) entschieden und die Angeklagte unter Aufhebung des Berufungsurteils des LG Siegen freigesprochen.
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06.05.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Pressemitteilung Nr. 31/2015
Die Pflicht, ererbte Schusswaffen durch ein Blockiersystem zu sichern, gilt auch für solche Waffen, die der Erbe aufgrund eines Erbfalls vor Einführung der Blockierpflicht in das Waffengesetz erworben hatte. Das hat das BVerwG (16.3.15, 6 C 31.14) in Leipzig entschieden.
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06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Familienheim
Die besuchsweise Nutzung der vom Erben genutzten Wohnung durch den Erblasser rechtfertigt auch dann keine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG, wenn dem Erblasser eigens ein Zimmer bereitgehalten wurde (FG München 22.10.14, 4 K 2517/12, Abruf-Nr. 144423 ).
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06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Werden Gesellschaftsanteile ausschließlich von Familienmitgliedern gehalten, die aber nicht in die Geschäftsführung des Unternehmens eingebunden sind, stellt sich die Frage, ob diese durch unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Gesellschaftsanteilen stärker an das Unternehmen gebunden werden können. Für beide Varianten ist steuerrechtlich zu klären, ob in der Zuwendung der Gesellschaftsanteile die Gewährung von Arbeitslohn oder eine (gemischte) Schenkung zu sehen ist.
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06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Auslandsvermögen
Im Falle beschränkter und erweiterter beschränkter Steuerpflicht erhält der in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige lediglich einen Freibetrag von 2.000 EUR; die persönlichen Verhältnisse zwischen dem Schenker/Erblasser und dem Erwerber bleiben unberücksichtigt. Die Regelung hatte zur Folge, dass zum Beispiel bei Erwerbsvorgängen zwischen im Ausland wohnenden Ehegatten für das der deutschen Besteuerung unterliegende Vermögen nicht der in § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vorgesehene ...
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06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeit
Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Verbindlichkeit aus einem geltend gemachten Pflichtteil nur anteilig als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann, wenn zum Nachlass ein nach § 13a ErbStG begünstigter Anteil an einer Kapitalgesellschaft gehört (BFH 18.2.15, II R 12/14, Abruf-Nr. 176205 ).
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06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbunwürdigkeit
Erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch der Erbe (hier: Ehegatte), der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212 , 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Erblasser keine Patientenverfügung hinterlassen hat, keine Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB vorliegt, der Erbe nicht das Verfahren nach §§ 1901a ff. BGB eingehalten hat und sich auch sonst kein tatsächlich geäußerter Wille des Erblassers zum Abbruch ...
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06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bankvollmacht
Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist (LG Detmold 14.1.15, 10 S 110/14, Abruf-Nr. 144192 ).
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06.05.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
Die Klägerin K hatte Prozess- und Anwaltskosten in einer Erbsache von insgesamt 5.812 EUR als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Das FA hatte die Kosten nicht anerkannt. In der Begründung der Klage verwies K auf das BFH-Urteil vom 12.5.11 (VI R 42/10, BStBl II 11, 1015): Danach ist der Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen möglich, wenn die Prozessführung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
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