27.01.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Bundestagsdrucksache 18/3672
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Axel Troost (DIE LINKE) hat der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Urteil des BVerfG vom 17.12.14 (1 BvL 21/12, Abruf-Nr. 143542 ) zwei Fragen gestellt, die nun vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Michael Meisterbeantwortet wurden.
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21.01.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Pressemitteilung Bundesgerichtshof
Der für das Familienrechtrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen DNA-Untersuchung und einer damit einhergehenden Exhumierung regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurücktritt.
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15.01.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Außergewöhnliche Belastung
Muss ein Steuerzahler die Beerdigungskosten für seinen Ex-Ehegatten bezahlen, handelt es nicht um als Sonderausgaben abzugsfähige Unterhaltsleistungen, sondern um eine außergewöhnliche Belastung, die der zumutbaren (Eigen-)Belastung unterliegt, so der BFH.
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08.01.2015 · Nachricht aus ErbBstg · IWW Online-Seminar
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
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07.01.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · In eigener Sache
Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden zu erhöhen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. „Erbfolgebesteuerung“ stellt seinen Abonnenten zweimal jährlich eine Lernerfolgskontrolle in Form eines online Multiple-Choice-Testverfahrens kostenlos zur Verfügung.
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuergesetz
Der 1. Senat des BVerfG hat die §§ 13a und 13b ErbStG und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung fiel einstimmig; in einem abweichenden Votum gehen allerdings drei Richter davon aus, dass die Regelungen nicht nur einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, sondern auch einen Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip beinhalten (BVerfG 17.12.14, 1 BvL 21/12, Abruf-Nr. 143542 ).
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberlandesgericht Köln
Das Nachlassgericht hat den Antrag des Nachbarn der Erblasserin E auf Erteilung eines Erbscheins, der ihn als Alleinerben ausweist, zu Recht zurückgewiesen, so das OLG Köln (9.7.14, 2 Wx 188/14, Abruf-Nr. 143502 ). Der Nachbar der E hatte seinen Antrag damit begründet, dass er die E im Krankenhaus aufgesucht und ihr in den letzten 2,5 Stunden ihres Lebens beigestanden habe.
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundbuchamt
Der Testamentsvollstrecker kann zur Erfüllung einer wirksamen Nachlassverbindlichkeit ein Grundstück an sich selbst auflassen, wenn ein entsprechendes Vermächtnis, eine Teilungsanordnung oder eine Auflage zu seinen Gunsten besteht (OLG Düsseldorf 14.8.13, 3 Wx 41/13, Abruf-Nr. 133978 ).
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
§ 2314 BGB gewährt dem Pflichtteilsberechtigten einen Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gegen den Erben. Im Bereich des Auskunftsanspruchs kann der Pflichtteilsberechtigte sowohl ein privatschriftliches als auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Beide Ansprüche stehen nebeneinander; der Anspruch auf Vorlage eines notariellen Verzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB ist generell gegeben, ohne dass der Berechtigte ein besonderes Bedürfnis geltend machen müsste.
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerbefreiung
Als Nachweis für die Bereitschaft, Kunstgegenstände und -sammlungen den geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege zu unterstellen, reicht eine schriftliche Mitteilung an die untere Denkmalbehörde aus (FG Münster 24.9.14, 3 K 2906/12 Erb, Abruf-Nr. 143504 , Revision eingelegt, BFH II R 56/14).
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