07.01.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksübertragung
Die Schenkung eines Hausgrundstücks unter Wohnrechtsvorbehalt ist erst im Zeitpunkt der Aufgabe des Wohnrechts vollzogen (OLG München 25.6.08, 20 U 2205/08).
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07.01.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grunderwerbsteuer
Das Verschenken eines Grundstücks ist nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG grunderwerbsteuerbar, da ein Schenkungsversprechen gemäß § 516 BGB ein Rechtsgeschäft ist, welches den Anspruch auf Übereignung begründet. Um allerdings Doppelbelastungen sowohl mit SchenkSt als auch mit GrESt zu vermeiden, sind Schenkungen gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei, soweit sie der SchenkSt unterliegen. Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 2 ...
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07.01.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuererklärung
Kann der Erbe die Kosten für die Erstellung der ErbSt-Erklärung aus dem Nachlass bestreiten, kann er die Aufwendungen für die Erstellung nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG (a.F.) abziehen (FG Berlin-Brandenburg 9.4.08, 8 K 8238/07, Rev. eingelegt, Az. BFH X R 29/08).
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07.01.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksübertragung
Wird der Vertrag über eine Grundstücksschenkung rückgängig gemacht, ohne dass der Beschenkte das Grundstück auf den Schenker zurück überträgt, führt dies nicht zum Erlöschen der SchenkSt (FG Düsseldorf 6.8.08, 4 K 3936/07, Rev. eingelegt, Az. BFH II R 54/08).
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07.01.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsergänzung
Behält sich ein Veräußerer in einem Schenkungsvertrag vor, die „unentgeltliche, kosten- und steuerfreie Rückübereignung des Grundbesitzes zu verlangen, wenn der Erwerber gegen die übernommene Verpflichtung verstößt, den übertragenen Grundbesitz zu Lebzeiten des Veräußerers nicht ohne dessen Zustimmung zu veräußern oder zu belasten“, so liegt eine Leistung i.S. des § 2325 Abs. 3 BGB trotz Umschreibung im Grundbuch nicht vor (OLG Düsseldorf 11.4.08, 7 U 70/07).
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07.01.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
Ein entgeltlicher Anschaffungsvorgang liegt auch vor, wenn im abgekürzten Zahlungsweg der Erbe zur Erfüllung seiner Verpflichtung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten aufgrund einer gesonderten schuldrechtlichen Vereinbarung ein Wirtschaftsgut aus der Erbmasse auf den Pflichtteilsberechtigten an Erfüllungs statt überträgt (FG Berlin-Brandenburg 25.6.08, 3 K 1012/06 B).
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07.01.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grunderwerbsteuer
Hat der Erblasser vermächtnisweise angeordnet, einem von drei Miterben ein dingliches Vorkaufsrecht an einem im Nachlass befindlichen Grundstück zu bestellen, das hälftig den beiden anderen Miterben vermacht worden ist, und hat der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausgeübt, ist der dadurch zustande gekommene Erwerbsvorgang weder nach § 3 Nr. 2 GrEStG noch nach § 3 Nr. 3 GrEStG grunderwerbsteuerfrei (BFH 8.10.08, II R 15/07).
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07.01.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Berliner Testament
Setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und Verwandte als Schlusserben des länger lebenden Ehegatten ein, gilt das zum Zeitpunkt des Todes des länger lebenden Ehegatten noch vorhandene Vermögen des zuerst verstorbenen Ehegatten vorrangig und ohne weitere Quotelung als den mit dem Erstverstorbenen näher verwandten Schlusserben zugewandt (BFH 27.8.08, II R 23/06).
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07.01.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertung
Bei einer Schenkung unter Auflage im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter i.S. des § 328 Abs. 1 BGB, die dem Auflagebegünstigten eine eigene Forderung gegen den Beschenkten einräumt, ist Gegenstand der Zuwendung des Schenkers an den Auflagebegünstigten die Forderung gegen den Beschwerten. Die Bewertung dieser Forderung erfolgt zum gemeinen Wert (BFH 11.6.08, II R 60/06).
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18.11.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundbesitzbewertung
Der BFH hatte sich wiederholt mit Abgrenzungsfragen zwischen § 146 BewG und § 147 BewG zu befassen. Die BFH-Entscheidungen sind allerdings zum BewG in der bis Ende 2006 geltenden Fassung erfolgt und konnten naturgemäß nicht die durch das JStG 2007 vorgenommene Änderung des § 146 BewG berücksichtigen. Es stellt sich daher die Frage, wie die vom BFH entschiedenen Sachverhalte nach der ab 2007 geltenden Rechtslage beurteilt werden und welche Konsequenzen die Erbschaftsteuerreform auf die ...
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