07.02.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreform
Durch die Erbschaftsteuerreform werden unter anderem die zur Zeit meist noch sehr günstigen Steuerwerte für Grundstücke und Unternehmen an die Verkehrswerte angeglichen. Konsequenz der höheren Wertansätze wird sein, dass beim Abzug von Verbindlichkeiten die Unterschiede zwischen der Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei gemischten Schenkungen/Schenkungen unter Auflage einerseits und Erwerben von Todes wegen andererseits abnehmen bzw. völlig beseitigt werden (vgl. Beispiel 2.3 ...
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07.02.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbauseinandersetzung
Ein der Erbschaftsteuer unterliegendes Kaufrechtsvermächtnis/Vorausvermächtnis liegt nicht vor, wenn der Erblasser den Erben testamentarisch die Teilnahme an einer geschlossenen Versteigerung eines Nachlassgrundstücks einräumt, bei der der Meistbietende - bei einem Mindestgebot von 7/10 des Verkehrswerts - den Zuschlag erhält. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine erbschaftsteuerlich unerhebliche Teilungsanordnung (FG München 22.3.06, 4 K 4978/03, Rev. eingelegt, Az. BFH: II R 12/07, ...
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07.02.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Räumen Kinder, denen ein Elternteil Vermögen übertragen hat, in derselben Urkunde beiden Eltern als Gesamtgläubigern ein Rentenstammrecht ein, liegt dem nur insoweit eine freigebige Zuwendung des übertragenden Elternteils an den anderen zugrunde, als der andere Elternteil über die eingehenden Zahlungen im Innenverhältnis rechtlich und tatsächlich endgültig frei verfügen kann (BFH 22.8.07, II R 33/06, Abruf-Nr.
073507
).
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07.02.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertungsgesetz
Die Ermittlung des Jahreswertes für einen Nießbrauch an GmbH-Anteilen nach § 15 Abs. 3 BewG hat nicht durch schematisches Abstellen auf die in den letzten drei Vorjahren vorgenommenen Ausschüttungen zu erfolgen. Wesentlicher ist, ob zukünftig mit ausschüttungsfähigen Betriebsergebnissen zu rechnen ist (FG Düsseldorf 25.7.07, 4 K 2880/03 Erb, Abruf-Nr.
080253
).
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07.02.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nießbrauch
Als steuerpflichtiger Erwerb gilt in den Fällen des § 3 ErbStG die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist, abzüglich der nach § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten (FG Nürnberg 1.3.07, IV 23/2005, Abruf-Nr.
073941
).
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07.02.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsergänzung
Bei der Bemessung der Haftungsgrenze des § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB sind auch fiktive Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigen, die dem Unterhaltsberechtigten gemäß § 2325 BGB gegen die Erben zustünden, wenn seine Ehe mit dem Unterhaltspflichtigen erst durch dessen Tod aufgelöst worden wäre (BGH 18.7.07, XII ZR 64/05, Abruf-Nr.
073032
).
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07.02.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksübertragung
Überträgt ein Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses ein Grundstück auf eine Kapitalgesellschaft, handelt es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang und nicht um eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die zur Grunderwerbsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 GrEStG führt (BFH 17.10.07, II R 63/05, Abruf-Nr.
080107
).
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07.02.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Nach § 14 Abs. 1 S. 2 ErbStG ist die Steuer abzuziehen, die für die früheren Erwerbe nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und auf der Grundlage der geltenden Vorschriften zurzeit des letzten Erwerbs zu erheben gewesen wäre. Der hiernach zu ermittelnde Abzugsbetrag bezieht sich nach dem Gesetzeswortlaut nur auf die zu berücksichtigenden Vorerwerbe und nicht auf den sich aus dem Wert des letzten Erwerbs zuzüglich des Wertes der Vorerwerbe ergebenden Gesamtbetrag (FG ...
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10.01.2008 ·
Checklisten aus ErbBstg · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer · Erbschaftsteuerreform
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10.01.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testamentsauslegung
Haben Eltern jedes ihrer drei Kinder in ihrem Testament in gleicher Weise, jedoch unter Ausschluss eines Wertausgleichs bedacht und erfolgt die Übertragung eines Grundstücksanteils an eines ihrer Kinder ausdrücklich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sowie in Übereinstimmung mit den testamentarischen Anordnungen, so dass das Kind im Wesentlichen bereits vorab das erhalten hat, was ihm nach dem Testament der Eltern zukommen soll, kann nicht angenommen werden, dass dieses Kind im Erbfall ...
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