01.11.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensteuerreform 2008
Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde der Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c KStG neu geregelt. Die Vorschrift ersetzt die Mantelkaufregelung des bisherigen § 8 Abs. 4 KStG. Der Begriff „Mantelkauf“ verdeckt bisweilen die Erkenntnis, dass die Regelung sehr wohl auch auf unentgeltliche Übertragungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften anzuwenden ist.
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01.11.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Nachdem ursprünglich geplant war bereits zum 1.1.08 eine Nachfolgeregelung zu verabschieden, kommt die Neuregelung nun wohl frühestens im Frühjahr 2008. Dabei soll in der Übergangszeit vom 7.11.06 (BVerfG 7.11.06, ErbBstg 07, 31, Abruf-Nr.
070442
) und dem Inkrafttreten der Neuregelung dem Vernehmen nach ein Optionsrecht zwischen alter und neuer Regelung eingeräumt werden.
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01.11.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Umwandlungsteuergesetz
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, dass die formwechselnde Umwandlung eines Vereins in eine Aktiengesellschaft gemäß §§ 272 ff. UmwG grundsätzlich den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG erfüllt, hat der BFH mit Urteil vom 14.2.07 (ErbBstg 07, 201, Abruf-Nr.
072263)
den Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in eine Kapitalgesellschaft als nicht schenkungsteuerbar eingestuft.
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01.11.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlass
Die Übernahme lediglich der dinglichen Haftung vor Einleitung der Zwangsvollstreckung für die auf dem geschenkten Grundstück lastenden Grundschulden beinhaltet keine Gegenleistung oder sonst schenkungsteuerlich zu berücksichtigende Minderung des Erwerbs (FG Nürnberg 26.4.07, 4 K 177/2007, Abruf-Nr.
073359
).
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01.11.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Reform des ErbStG
Die Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe hat eine Einigung über die Eckpunkte eines neuen Erbschaftsteuerrechts erzielt. Die erzielten Ergebnisse werden nun dem Koalitionsausschuss vorgestellt und anschließend Gegenstand der konkreten Gesetzgebung der Bundesregierung. Ein Referentenentwurf soll noch im November vorgelegt und der Kabinettsbeschluss noch im Dezember 2007 erfolgen. Der Gesetzgeber wird somit die ErbSt aufgrund der Entscheidung des BVerfG nicht - wie jetzt in Österreich - auslaufen ...
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01.11.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Mittelbare Grundstücksschenkung
Ist der Steuerwert eines Grundstücks niedriger als sein Verkehrswert, ist die mittelbare Grundstücksschenkung immer noch ein probates Mittel zur Minderung der SchenkSt. Dies dürfte auch nach der Entscheidung des BVerfG (7.11.06, ErbBstg 07, 31, Abruf-Nr.
070442
) bis zu einer Reform des ErbStG so bleiben, denn von einer rückwirkenden Erhöhung der Grundbesitzwerte ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung des BVerfG ist wohl nicht auszugehen.
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01.11.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Erlangt das FA erst mehr als drei Jahre nach Steuerentstehung Kenntnis von einer vollzogenen Schenkung i.S. des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO, beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres der Kenntniserlangung (BFH 6.6.07, II R 54/05, Abruf-Nr.
073098
).
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01.11.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Güterstand
Die Klägerin schloss mit ihrem Ehemann einen Ehe- und Erbvertrag. Danach verpflichtete sich der Ehemann zum Ausgleich des bisher erwirtschafteten Zugewinns der Klägerin einen Geldbetrag i.H. von 310.000 DM zu zahlen sowie ein Grundstück und Miteigentumsanteile an weiteren Grundstücken zu übertragen. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft wurde nicht beendet, sondern in der Weise modifiziert, dass im Falle der Scheidung kein weiterer Ausgleich erfolgen und bei Beendigung des ...
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01.11.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeit
Die vom Erben aufgewendeten Kosten für einen Rechtsstreit, der die von ihm zu tragende eigene ErbSt betrifft, sind nicht gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig. Dies gilt auch für die von dem Erben aufgewendeten Kosten für seine Vertretung im Einspruchs- oder Klageverfahren eines Vermächtnisnehmers, zu denen der Erbe hinzugezogen bzw. beigeladen wurde (BFH 20.6.07, II R 29/06, Abruf-Nr.
072920
).
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01.11.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
§ 13a ErbStG findet Anwendung, wenn die Auslegung eines mehrdeutigen Testaments ergibt, dass der Erblasser dem Vermächtnisnehmer neben dem Anteil an einer KG auch das im Sonderbetriebsvermögen befindliche Grundstück vermachen wollte (FG Münster 18.1.07, 3 K 4009/04 Erb, Revision eingelegt, Az. BFH: II R 18/07, Abruf-Nr.
073355
).
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