01.10.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Der Freibetrag für Betriebsvermögen und für Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ErbStG kann nicht beansprucht werden, wenn die Voraussetzungen für die Begünstigung des Vermögensübergangs nach § 13a ErbStG formal herbeigeführt werden (FG Düsseldorf 6.9.06, 4 K 6867/04 Erb, Abruf-Nr.
071394
).
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Stiftung
Bei Auflösung einer Stiftung ist Zuwendender die Stiftung und nicht die Stifter, sodass der persönliche Freibetrag nur einmal und nicht entsprechend der Anzahl der Stifter abzuziehen ist. Für die Bestimmung der Steuerklasse und Berechnung der SchenkSt ist indessen nach § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG nicht auf das Verhältnis des Erwerbers zum Schenker (Stiftung), sondern im Wege einer Fiktion auf das persönliche Verhältnis des Anfallberechtigten zum Stifter abzustellen (FG Düsseldorf 10.1.07, ...
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ausschlagung
Das Veranlagungswahlrecht steht nach dem Tode eines Ehegatten dessen Erben zu. Das Einverständnis des Erben mit der Zusammenveranlagung kann nur dann nach § 26 Abs. 3 EStG unterstellt werden, wenn er Kenntnis von seiner Erbenstellung und den steuerlichen Vorgängen des Erblassers hat. Bis zur Ermittlung des Erben ist daher getrennt zu veranlagen (BFH 21.6.07, III R 59/06, Abruf-Nr.
072563
).
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Gehen nach Eintritt des Erbfalls auf einem Bankkonto des Erblassers für diesen bestimmte Rentenzahlungen ein, die der Rückforderung nach § 118 Abs. 3 SGB VI unterliegen, und hat das FA der Bank mitgeteilt, sie könne das Kontoguthaben einem außerhalb des Geltungsbereichs des ErbStG wohnhaften Berechtigten bis auf einen bestimmten Betrag zur Verfügung stellen, muss sie die Rentenzahlungen zusätzlich zu diesem Betrag zurückbehalten, um eine Haftung für die Steuer nach § 20 Abs. 6 S. 2 ...
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Treuhandvermögen
Die unentgeltliche Vermögensübertragung auf eine liechtensteinische Stiftung löst keine Schenkungsteuer aus, wenn die Stiftung nach den getroffenen Vereinbarungen weder tatsächlich noch rechtlich frei verfügen kann (BFH 28.6.07, II R 21/05, Abruf-Nr.
072561
).
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grunderwerbsteuer
Der Erwerb eines Grundstücks durch Ausübung eines durch Vermächtnis erworbenen dinglichen Vorkaufsrechts unterliegt der GrESt, da der Vermächtnisnehmer das Grundstück nicht durch Erwerb von Todes wegen erworben hat (FG Baden-Württemberg 28.2.07, 2 K 128/05, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 15/07, Abruf-Nr.
072575
).
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Bei Übertragung von Vermögenswerten unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts wird das Vermögen unentgeltlich auf die nachfolgende Generation übertragen. Maßgeblich sind dabei die Steuerwerte am Tag der Zuwendung. Spätere Wertsteigerungen des übertragenen Gegenstandes unterliegen nicht mehr dem ErbStG. Gerade bei prosperierenden Unternehmen, deren Wert in der Zukunft aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich steigen wird, bietet sich u.U. eine frühzeitige Übertragung auf die nächste ...
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testamentsvollstrecker
Die gesetzliche Grundlage für den Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers ist in § 2221 BGB äußerst knapp und auf gesetzlicher Ebene abschließend geregelt. Danach kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes „eine angemessene“ Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Berliner Testament
Haben Eheleute ihre Kinder im Wege eines Berliner Testaments zu Schlusserben eingesetzt und vereinbaren diese mit dem überlebenden Ehegatten, jeweils gegen Zahlung einer erst mit dessen Tod fälligen Abfindung auf die Geltendmachung der Pflichtteile nach dem erstverstorbenen Ehegatten zu verzichten, können die Kinder beim Tod des überlebenden Ehegatten keine Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG aus dieser Vereinbarung abziehen. Die Abfindungsverpflichtungen sind für ...
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft unterliegt nicht der Schenkungsteuer (BFH 14.2.07, II R 66/05, Abruf-Nr.
072263
).
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