01.01.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vor-/Nacherbschaft
Die Vor- und Nacherbschaft gilt als eine komplizierte Materie. Wenn man aber den Verwaltungsaufwand nicht scheut, kann sie für den Erblasser eine geeignete Gestaltungsmöglichkeit sein, über die Zuordnung seines Vermögens längere Zeit nach seinem Tod zu bestimmen oder um auf ein bestimmtes Verhalten der Erben Einfluss zu nehmen.
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Zugewinnausgleich
Die nicht als erbschaftsteuerlicher Erwerb geltende Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten ist nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu ermitteln. In Anwendung der Rechtsprechung des BGH sind dabei das Anfangsvermögen und die diesem hinzuzurechnenden Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes anzusetzen, damit nicht ein aus der Unterbewertung des Anfangsvermögens folgender scheinbarer Vermögenszuwachs steuermindernd berücksichtigt wird (FG ...
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Treuhandvermögen
Nach dem koordinierten Ländererlass vom 14.6.05 (DB 05, 1493, Abruf-Nr.
052968
) der Finanzverwaltung stellen treuhänderisch gehaltene Beteiligungen kein begünstigtes Betriebsvermögen i.S. der §§ 13a, 19a ErbStG dar. Häufig werden Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften treuhänderisch gehalten, um den Besitz möglichst steuergünstig auf die nachfolgende Generation zu übertragen. Denn wenn statt Geld (Immobilien-)Fondsanteile auf das Kind übertragen werden, können ...
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Berliner Testament
Die Absicht des Erblassers, durch lebzeitige Verfügungen für eine Gleichbehandlung seiner Abkömmlinge zu sorgen, begründet noch kein im Rahmen von § 2287 BGB beachtliches lebzeitiges Eigeninteresse (BGH 29.6.05, IV ZR 56/04, Abruf-Nr.
052257
).
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Zugewinnausgleich
Im Rahmen der Ermittlung des steuerfreien (fiktiven) Zugewinnausgleichs ist der Nachlass i.S. des § 5 Abs. 1 S. 5 ErbStG nicht um die Beträge zu erhöhen, die gemäß § 1375 Abs. 2 Nr. 1 BGB infolge unentgeltlicher Zuwendungen bei der Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung dem Endvermögen des Erblassers hinzuzurechnen sind (BFH 29.6.05, II R 7/01, Abruf-Nr.
052953
).
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht
Die Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG, die bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht einen geringeren Freibetrag als bei unbeschränkter Steuerpflicht vorsieht, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BFH 21.9.05, II R 56/03, Abruf-Nr.
053267
).
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögensfreibetrag
Haben die Gesellschafter einer zweigliedrigen GbR eine erbrechtliche Nachfolgeklausel gewollt, wird aber der zur Nachfolge vorgesehene Gesellschafter vor Eintritt des Erbfalls enterbt und ihm stattdessen der Gesellschaftsanteil lediglich vermacht, ist der Betriebsvermögensfreibetrag nach § 13 Abs. 2a ErbStG (a.F.) nicht zu gewähren (BFH 11.5.05, II R 40/02, n.v., Abruf-Nr.
052928
).
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Mittelbare Grundstücksschenkung
Bei einem zinslosen Darlehen ist Gegenstand der Zuwendung die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital zu nutzen. Soll das Darlehen nach dem Willen des Darlehensgebers der Finanzierung eines Grundstückskaufs dienen, scheidet im Hinblick auf den eingeräumten Nutzungsvorteil eine mittelbare Grundstücksschenkung aus, weil dem Darlehensnehmer die Vorteile hieraus regelmäßig erst nach der Zahlung des Kaufpreises zufließen und diese deshalb nicht mehr ...
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vermächtnis
Soll privates Vermögen oder Betriebsvermögen durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) übertragen werden, so stehen dem Erblasser bei Vorhandensein mehrerer zu begünstigender Personen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit,
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Das Interesse des Unternehmers an der Erhaltung seines Unternehmens erfordert ein hohes Maß an gestalterischen Überlegungen. Zu häufig wird verkannt, dass für ein Unternehmertestament nicht die selben Spielregeln gelten wie für Nachfolgeregelungen im privaten Vermögensbereich. Während dort meist eine aus der Sicht des Erblassers gerechte Verteilung des Privatvermögens auf mehrere Erben im Vordergrund steht, muss das Unternehmertestament vor allem sicherstellen, dass der Übergang des ...
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