01.10.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Ein Alleinerbe oder alleiniger Vorerbe kann zugleich Erbentestamentsvollstrecker sein, wenn sich die Testamentsvollstreckung auf die sofortige Erfüllung eines Vermächtnisses beschränkt und das Nachlassgericht bei groben Pflichtverstößen einen anderen Testamentsvollstrecker bestimmen kann (BGH 26.1.05, IV ZR 296/03, Abruf-Nr.
050581
).
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Im folgenden Beitrag wird geprüft, ob und unter welchen Umständen eine Übertragung von GmbH-Anteilen gegen Versorgungsleistungen der Übertragung von GmbH-Anteilen unter Nießbrauchsvorbehalt vorzuziehen ist.
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG kann der Betriebsvermögensfreibetrag von 225.000 EUR und der Bewertungsabschlag von 35 v.H. (§ 13a Abs. 1 und 2 ErbStG) sowie die Tarifermäßigung nach § 19a ErbStG nur in Anspruch genommen werden, wenn der Schenker oder Erblasser am Nennkapital der Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Viertel unmittelbar beteiligt war. Soweit der Erblasser seinen GmbH-Anteil an mehrere Nachfolger überträgt, muss der Anteil ggf. aufgeteilt werden. Wenn der übernommene ...
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsaufspaltung
Mit seinem Tod im Oktober 1992 sind die Anteile des M an der Betriebs-GmbH und der Besitz-GbR (Betriebsaufspaltung seit 1.1.82) zu 50 % auf seine Ehefrau F und zu jeweils 25 % auf seine Söhne B und C übergegangen. Fraglich ist, mit welchem Wert - den ursprünglichen Anschaffungskosten (50.000 DM) oder dem höheren Teilwert - der von der Ehefrau F gehaltene 25 %-ige GmbH-Anteil in der Sonderbilanz der GbR anzusetzen ist. Entgegen dem üblichen Interesse, die Beteiligung mit den AK anzusetzen, ...
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschein
Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Ein eröffnetes öffentliches Testament reicht in der Regel als Nachweis aus (BGH 7.6.05, XI ZR 311/04, Abruf-Nr.
052052
).
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Die erfolgsorientierte Planung der Unternehmensnachfolge ist eine zentrale und permanent verpflichtende Unternehmeraufgabe. Wer rechtzeitig und richtig an die Problematik herangeht, hat optimale Gestaltungsmöglichkeiten, um den Übergang zu meistern. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass der Unternehmer die absolute Notwendigkeit der gezielten Vorbereitung und Planung des Unternehmensübergangs erkennt und die Bereitschaft vorhanden ist, sich mit dieser Materie objektiv und frei von ...
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Wird ein Betriebsgrundstück im Rahmen einer Betriebsaufspaltung auf eine zu diesem Zweck gegründete Grundstücksgesellschaft übertragen und sodann von dieser an die Betriebsgesellschaft verpachtet, kann darin eine freibetragsschädliche Veräußerung von BV liegen (FG Düsseldorf 23.2.05, 4 K 1218/03 Erb, Rev. eingelegt (BFH II R 20/05), Abruf-Nr.
052378
).
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nießbrauch
Die auf den Kapitalwert der Nießbrauchsbelastung entfallende Steuer wird grundsätzlich mit dem Tod des Schenkers fällig. Danach kann eine Stundung nach § 25 Abs. 1 S. 2 ErbStG nicht mehr wirksam beantragt werden (FG Niedersachsen 13.8.04, 3 K 404/03, rkr., Abruf-Nr.
052654
).
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gesellschaftsrecht
Bei den zivilrechtlichen Folgen, die das Gesetz an den Tod eines Gesellschafters knüpft, ist differenzieren, ob der Erblasser Gesellschafter einer Personen- oder einer Kapitalgesellschaft war und ob der Gesellschaftsvertrag für den Fall des Versterbens eines Gesellschafters besondere Regelungen trifft. Innerhalb der Personengesellschaften findet eine weitere Unterscheidung zwischen persönlich haftenden Gesellschaftern und nur beschränkt haftenden Gesellschaftern statt. Die zivilrechtlichen ...
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögensfreibetrag
Das Recht des Schenkers, die Inanspruchnahme des Freibetrags nach § 13 Abs. 2a S. 1 Nr. 2 ErbStG a.F. zu erklären, erlischt grundsätzlich mit Eintritt der Bestandskraft des Schenkungsteuerbescheides, mit dem die Übertragung des Betriebsvermögens besteuert wird. Nach seinem Erlöschen lebt dieses Recht auch im Rahmen der Zusammenrechnung mit einer weiteren Schenkung unter Lebenden oder einem Erwerb von Todes wegen nach § 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG nicht wieder auf und steht insoweit auch den ...
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