01.08.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbauseinandersetzung
Gehört zum Nachlass ein Einzelunternehmen, so geht dieses mit dem Erbfall auf die Erbengemeinschaft über. Die Miterben werden zunächst Mitunternehmer i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Scheidet ein Miterbe (im Rahmen der Erbauseinandersetzung) aus der Erbengemeinschaft aus, so erfolgt dies nach den selben Grundsätzen wie das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Personengesellschaft.
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01.08.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksübertragung
Der BFH hat sich zuletzt in drei Entscheidungen zur Übertragung von Grundstücken unter Vorbehalt eines dinglich gesicherten Nutzungsrechtes bei gleichzeitigem Abschluss eines Mietvertrages geäußert (BFH 10.12.03, IX R 12/01, Abruf-Nr. 040878; BFH 17.12.03, IX R 60/98, Abruf-Nr. 040876; BFH 17.12.03, IX R 56/03, Abruf-Nr. 040877). Regelmäßig liegt bei der Übertragung von Grundstücken und der nachfolgenden Vereinbarung eines Mietverhältnisses kein Gestaltungsmissbrauch vor. Denn die ...
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01.08.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gemeinschaftsrecht
Das europäische Gemeinschaftsrecht steht einer nationalen Regelung der Berechnung der Steuer auf den erbrechtlichen Erwerb einer im betreffenden Mitgliedstaat belegenen unbeweglichen Sache entgegen, nach der bei der Ermittlung des Wertes dieser Sache die unbedingte Verpflichtung des Inhabers des dinglichen Rechts, dieses an eine andere Person abzutreten, die wirtschaftlicher Eigentümer der genannten Sache ist, dann berücksichtigt werden kann, wenn der Inhaber des dinglichen Rechts bei seinem ...
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01.08.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Versorgungsrente
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01.08.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ersatzerbschaft
Die Vermutung des § 2270 Abs. 2 BGB ist auf Ersatzerben nur anwendbar, wenn sich Anhaltspunkte für einen auf deren Einsetzung gerichteten Willen der testierenden Ehegatten feststellen lassen. Die Ersatzerbeneinsetzung darf also nicht allein auf der Auslegungsregel des § 2069 BGB beruhen (BayObLG 9.1.04, 1Z BR 95/03, Abruf-Nr. 041550).
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01.08.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Übermaßverbot
Der Erwerber eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks weist nach, dass dessen gem. § 148 Abs. 1 S. 1 BewG ermittelter Wert mehr als das Dreifache seines gemeinen Werts im unbebauten Zustand ausmacht. Beim Heimfall des Erbbaurechts zahlt er eine angemessene Entschädigung für die Gebäude. Der Grundstückswert ist entsprechend § 148 Abs. 1 S. 2 BewG i.V.m. § 146 Abs. 7 oder §§ 147, 145 Abs. 3 S. 3 BewG auf den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert festzustellen (BFH 5.5.04, II R ...
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01.08.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsentziehung
Ein Pflichtteilsberechtigter kann bereits zu Lebzeiten des Erblassers ein rechtliches Interesse an der Feststellung haben, dass die in einer letztwilligen Verfügung des Erblassers unter Bezug auf bestimmte Vorfälle angeordnete Entziehung des Pflichtteils unwirksam ist (BGH 10.3.04, IV ZR 123/03, Abruf-Nr. 041226).
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01.08.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Sponsoring
Finanzielle Zuwendungen an einen Verein zur Deckung sämtlicher Kosten sind unentgeltlich i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, soweit sie nicht vertraglich vereinbartes Entgelt für Werbeleistungen darstellen. Die persönliche Genugtuung, die ein Mäzen dadurch erfährt, dass sein finanzielles Engagement in der Öffentlichkeit gewürdigt wird, ist weder eine die Unentgeltlichkeit seiner Zuwendungen ausschließende Gegenleistung noch könnte sie gem. § 7 Abs. 3 ErbStG in Geld veranschlagt werden ...
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01.08.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Gründen Familienmitglieder eine GmbH und bringt anschließend ein Gesellschafter sein Einzelunternehmen im Wege einer Kapitalerhöhung zu Buchwerten in die Gesellschaft ein, liegt auch dann keine Schenkung an die anderen Gesellschafter vor, wenn sich der Wert ihrer Geschäftsanteile durch die Einbringung erhöht (FG Köln 16.12.03, 9 K 458/00, Abruf-Nr. 041888).
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01.08.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Sparbuch
Gegenüber der Klage eines Erben auf Herausgabe eines Sparbuchs, das auf den Namen des Erblassers als Forderungsinhaber ausgestellt ist, hat der Sparbuchbesitzer, der Nichterbe ist, die Beweislast für den Einwand einer lebzeitigen Schenkung durch den Erblasser (OLG Koblenz 22.9.03, 12 U 823/O2; ZErb 03, 381, Abruf-Nr. 040215).
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