01.07.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksübertragung
Wird im Rahmen eines Kaufvertrags über ein Grundstück dem (jeweiligen) Eigentümer das Recht eingeräumt, nach dem Tod des Veräußerers das Nachbargrundstück im Rahmen eines Ankaufsrechts günstig zu erwerben, so fällt dafür keine Erbschaftsteuer an (FG München 18.11.03, 4 V 2437/03, rkr., Abruf-Nr. 041570).
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01.05.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertung
§ 146 Abs. 7 BewG ermöglicht es, bei der unentgeltlichen Übertragung eines bebauten Grundstücks anstelle des Steuerwertes den niedrigeren gemeinen Wert zu Grunde zu legen. Die Bestimmung des gemeinen Wertes ist umstritten: Die Finanzverwaltung hat auf das BFH-Urteil (BFH 8.10.03, ErbBstg 04, 66, Abruf-Nr. 040065) mit einem Nichtanwendungserlass reagiert. Die unterschiedlichen Ansichten sollen an folgendem Beispiel verdeutlicht werden:
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01.05.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
Im ErbBstg 04, 117 wurde das Versäumnis der Anzeigepflicht im Zusammenhang mit der Steueramnestie besprochen. Dabei wurde auch der Fall erwähnt, dass einer Bargeldschenkung eine Vorschenkung innerhalb des 10-Jahreszeitraums des § 14 ErbStG vorangegangen war. Nachfolgend wird das Problem "Vorschenkungen" nochmals aufgegriffen. Unter anderem wird zu der Frage Stellung genommen, inwieweit sich eine Amnestieerklärung auf eine bereits zutreffend durchgeführte Erbschaft- bzw.
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01.05.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nacherbenanspruch
1. Der - von den Beschränkungen der Verfügungsbefugnis befreite - Vorerbe veräußerte ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück. Er ließ den Kaufpreis einem Konto gutschreiben, das vom Vorerben sowohl vor als auch nach der Gutschrift für nicht mit dem Erbfall in Zusammenhang stehende Rechtsgeschäfte genutzt wurde. Nach Eintritt des Nacherbfalls verlangte der Nacherbe, dass Verfügungen des Vorerben oder seiner Erben über das Konto so lange unterbleiben, bis geklärt sei, in welchem ...
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01.05.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Die zunehmende Zahl der Unternehmens- und Privatinsolvenzen führt dazu, dass gesellschaftsvertragliche Einziehungsklauseln häufiger zur Anwendung kommen. Hierbei wird u.U. Schenkungsteuer ausgelöst. Der Beitrag befasst sich mit den schenkungsteuerlichen Aspekten der Einziehung des GmbH-Geschäftsanteils nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters.
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01.05.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsvertrag
Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Immobilie als Altersruhesitz gemeinsam erworben und gleichzeitig das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, auf Dauer ausgeschlossen, ist ihnen bei einem Scheitern der Lebensgemeinschaft der Einwand des Fortfalls der Geschäftsgrundlage entzogen (BGH 6.10.03, II ZR 63/02, Abruf-Nr. 032716).
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01.05.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsveräußerung
Die Ablösung wiederkehrender Bezüge aus einer Betriebs- oder Anteilsveräußerung durch eine Einmalzahlung kann als Veräußerungserlös tarifbegünstigt sein. Die Versteuerung einer Einmalzahlung bereits im Jahr der Veräußerung steht dem nicht entgegen, wenn diese Einmalzahlung im Verhältnis zum Ablösebetrag geringfügig ist (BFH 14.1.04, X R 37/02, Abruf-Nr. 040721).
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01.05.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Der Beitrag befasst sich mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Berücksichtigung von Sonderbetriebsvermögen (SBV). Die steuerlichen Folgen einer solchen Übertragung hängen von der Ausgestaltung der (Mit-)Übertragung des funktional wesentlichen SBV ab. Von entscheidender Bedeutung ist, ob vorhandenes SBV zusammen mit dem (Teil-) Anteil an der Mitunternehmerschaft
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01.05.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Lebensgemeinschaft
Nicht ernstlich zweifelhaft ist, dass der Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft verfassungsgemäß erbschaftsteuerrechtlich nicht als Ehegatte anzusehen ist (FG Düsseldorf 1.12.03 , 4 V 4529/03 A (Erb), rkr., Abruf-Nr. 040977).
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01.05.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gemeinschaftliches Testament
Die Formulierung "bei einem gemeinsamen Tod" in einem gemeinschaftlichen Testament kann auslegungsbedürftig sein. Dabei ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften. Der gesamte Inhalt des Testaments einschließlich aller Nebenumstände, auch außerhalb des Testaments, sind heranzuziehen (OLG Schleswig-Holstein 2.11.03, 3Wx 47/02, Abruf-Nr. 041008).
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