01.01.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Altersvorsorge
Die gewünschten Ziele einer Lebensversicherung, insbesondere die Sicherstellung von hinreichender Liquidität für den Todesfall oder das Alter, können von erbschaftsteuerlichen Implikationen negativ beeinflusst werden. Der folgende Beitrag gibt zunächst einen zivil- und versicherungsrechtlichen Überblick über die Ausgestaltung von Lebensversicherungen und stellt sodann als Schwerpunkt die erbschaftsteuerlichen Folgen dar, die sich im Zuge des Erwerbs von Lebensversicherungen unter ...
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01.01.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung
Mit Blick auf die - noch - günstige unentgeltliche Übertragung von Grundstücken werden in Anknüpfung an den Beitrag aus ErbBstg 9/03, 248 bis 254, weitere Formen der freigebigen Grundstückszuwendungen unter Lebenden besprochen:
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01.01.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Lebensversicherung
Die Erbschaftsteuer für Ansprüche, deren Fälligkeitszeitpunkt unbestimmt ist, entsteht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG erst mit dem Eintritt des die Fälligkeit bestimmenden Ereignisses und nicht im Zeitpunkt des Todes des Erblassers (BFH 27.8.03, II R 58/01, Abruf-Nr. 032591).
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01.01.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeiten
Abweichend von der Entscheidung des BFH vom 24.3.99 sind hinterzogene Steuern und damit zusammenhängende Zinsen stets abzugsfähig, wenn sie tatsächlich festgesetzt worden sind. Der Zeitraum zwischen Kenntnisnahme des Erben von der Hinterziehung und der Mitteilung an die Finanzbehörden ist hierbei unbeachtlich (OFD München, 20.1.03, S 3810-31 St 353, Abruf-Nr. 032680; OFD Nürnberg, 20.1.03, S 3810-147 St 33 A, Abruf-Nr. 032681).
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01.01.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Haben die Ehegatten in einem privatschriftlichen Testament als Schlusserben "die in beigefügter Liste aufgeführten lebenden Verwandten" eingesetzt, so kann bei der Auslegung der letztwilligen Verfügung im Hinblick darauf, welche Personen mit dem gewählten Ausdruck bedacht sein sollen, eine dem Testament beigefügte Liste verwertet werden, auch wenn diese als solche nicht der Testamentsform entspricht (OLG Hamm 1.10.02, 15 W 164/02, OLGR 03, 53, Abruf-Nr. 032263).
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01.01.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeiten
Unterrichtet der Erbe das Finanzamt nicht in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erbfall, so können durch die Steuerhinterziehung des Erblassers entstandenen Steuerschulden und Hinterziehungszinsen nicht als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden (FG Düsseldorf 10.7.02, 4 K 104/02 Erb, Abruf-Nr. 021243)
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01.01.2004 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbbaurecht
§ 23 ErbStG ist nicht auf die nach 1995 ausgeführten freigebigen Zuwendungen erbbaurechtsbelasteter Grundstücke anwendbar. Die jährliche Entrichtung der ErbSt vom Jahreswert der Erbbauzinsen kommt nicht in Betracht (BFH, Beschluss AdV 29.08.03, II B 70/03, Abruf-Nr. 032421).
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01.11.2003 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
Nach bisheriger Rechtsauffassung spielte bei einer Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen die Ertragskraft des erlangten Vermögens keine entscheidende Rolle. Mit Vorlagebeschlüssen vom 10.11.99 und 13.9.00 (BStBl II 00, 188 bzw. 01, 175) hatte der X. BFH- Senat jedoch den Großen Senat (GrS) angerufen, da er zu den „Typus- 2- Fällen“ sowie zur „Unterhaltsprüfung“ eine Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung für angezeigt hielt. Über diese Rechtsfragen hinaus ...
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01.11.2003 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, welche steuerlichen Auswirkungen die lebzeitige Nachfolge hat, wenn ein Sohn das väterliche Einzelunternehmen u.a. aus Haftungsgründen in der Rechtsform der GmbH fortführen will. Dabei stellt sich die Frage, ob es g ünstiger ist, dass
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01.11.2003 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbbauzinsen
Der Wechsel von der Besteuerung einer Erbbauzinsverpflichtung mit dem Jahreswert der Nutzung zur Besteuerung mit dem Kapitalwert nach § 23 ErbStG ist auch nach Bestandskraft eines unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Schenkungsteuerbescheids zulässig (FG Nürnberg, 6.2.03, IV 397/01, rkr.). (Abruf-Nr. 032304)
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