Vom eigenen Arbeitslohn einbehaltene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines steuerlich zu berücksichtigen Kindes können nicht als Sonderausgaben der Eltern berücksichtigt werden, da diese die Beiträge nicht tatsächlich getragen haben (FG Köln 13.5.15, 15 K 1965/12, Rev. X R 25/15, Einspruchsmuster ).
Wechselkursbedingt höhere Tilgungsleistungen für Fremdwährungsdarlehen sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (FG Hamburg 21.5.15, 2 K 197/14, NZB BFH IX B 85/15).
Schuldzinsen dürfen nicht abgezogen werden, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Ausgenommen sind Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anlagevermögen (Investitionskredite). Die Ausnahme für ...
Der BFH hat für diese Woche seine Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Insbesondere sei auf die Entscheidung zum Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen hingewiesen.
Das FG Münster (24.7.15, 4 K 1494/13 F, EFG 15, 1806; Rev. BFH VIII R 31/15, Einspruchsmuster ) geht davon aus, dass bei der Veräußerung von Kapitalforderungen gesondert ausgewiesene Stückzinsen gemäß § 20 Abs.
Die Unterkunftskosten einer doppelten Haushaltsführung sind auf eine Vergleichsmiete lt. örtlichem Mietspiegel begrenzt (FG Berlin-Brandenburg 11.9.14, 5 K 5362/12, Rev. VI R 42/15, Einspruchsmuster ).
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Eine wichtige Änderungsnorm ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO. Danach kann ein Steuerbescheid (erstmalig) erlassen, aufgehoben oder geändert werden, wenn ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, (erstmalig) erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Der Beitrag befasst sich mit einigen Grundregeln des Zusammenspiels von Grundlagen- und Folgebescheid und geht dabei auch auf die Frage ein, wie ein Folgebescheid, in dem ein Grundlagenbescheid fehlerhaft umgesetzt wurde, zu ...