Der BFH 7.11.13, X K 13/12) hat erstmals allgemeine Leitlinien für die Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer finanzgerichtlicher Verfahren aufgestellt. Konkrete Fristen nennt er jedoch nicht. Bei finanzgerichtlichen Klageverfahren, die im Vergleich zu dem bei derartigen Verfahren typischen Ablauf keine wesentlichen Besonderheiten aufweisen, spricht eine Vermutung für die Angemessenheit der Verfahrensdauer, wenn das Gericht gut zwei Jahre nach dem Eingang der Klage mit Maßnahmen beginnt, die das ...
Der BFH hat die Leitsatzentscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind insbesondere die drei Entscheidungen zur unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens, zu ...
Kosten für ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Bergschaden sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Zwar ist ein Schlichtungsverfahren kein Zivilprozess, stellt aber eine „Vorstufe“ dar.
Die Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück, sofern die Abrechnung die Mindestanforderungen an eine Rechnung enthält (FG Niedersachsen 1.10.13, 5 V 217/13, AdV-Beschluss, Beschwerde zum BFH nicht zugelassen).
Der BFH hat die Leitsatzentscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind insbesondere die beiden Entscheidungen zur Kleinunternehmerregelung.
In Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster aufgenommen, darunter u.a. zum Aufteilungsverbot beim häuslichen Arbeitszimmer und zum Anspruch auf Kindergeld bei einem Kind in der dualen Ausbildung
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Ist eine Hinzurechnung für Mietaufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG auch dann geboten, wenn die gemietete Immobilie tatsächlich nicht mehr genutzt wird und leer steht? Die Finanzverwaltung hält sich an den Buchstaben des Gesetzes. Eine jüngere Entscheidung des BFH eröffnet unter Umständen Argumentationsspielräume.