· Fachbeitrag · Zugewinnausgleich
Anspruch auf ZGA als Teilantrag zulässig
von VRiOLG a.D. Dr. Jürgen Soyka, Meerbusch
| Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit wichtigen prozessualen und bewertungsrechtlichen Fragen im ZGA befasst. |
Sachverhalt
Der Antragsteller (M) ist nach der Eheschließung Landwirt geworden und übernahm den Hof seiner Eltern. Dieser entwickelte sich vom Milchvieh- und Schweinemastbetrieb zum Putenmastbetrieb. Daneben erzielt der Betrieb Erlöse aus einer auf hinzugepachteten Flächen betriebenen Pflanzenproduktion. Die Antragsgegnerin (F) hat zur Folgesache ZGA einen Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung rechtshängig gemacht. Nachdem das AG einen Teil-Anerkenntnis-Beschluss über die Auskunftspflicht des M erlassen hatte, hat die F als offene Teilklage von ihrem ZGA-Anspruch einen Teilbetrag geltend gemacht. Das AG hat auf den Teilantrag der F den M verpflichtet, an sie die Hälfte des errechneten Zugewinns nebst Zinsen zu zahlen. Das OLG hat die Beschwerde zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der zu zahlende Betrag gestundet wird. Die Rechtsbeschwerde des M führt zur Zurückverweisung.
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