· Fachbeitrag · Anwaltsschutz für Dritte?
Kein Anwaltsfehler: Erwachsenenadoption sichert keine lukrative Erbenstellung
von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht, FA Erbrecht, Düsseldorf
| In einem vermeintlichen Haftungsfall musste das OLG Düsseldorf darüber entscheiden, ob anwaltliches Tätigwerden einen bestimmten rechtlichen Erfolg umfassen muss. |
Sachverhalt
Die Eheleute M und F ließen sich in Anwesenheit des zu Adoptierenden A (Kläger) bei Rechtsanwältin R (Beklagte) über die Rechtsfolgen einer Erwachsenenadoption beraten. Der Adoptionsantrag war erfolglos, weil er dem Familiengericht nicht rechtzeitig vor dem Tod des möglichen Adoptivvaters zuging. Wegen des verspäteten Antrags wurde der A nicht Erbe. Ihm entging damit eine Erbschaft von rund 490.000 EUR. Der A begehrt Schadenersatz von R. Das LG wies die Klage ab. Die dagegen eingelegte Berufung des A blieb erfolglos.
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