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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Steuerliche Verluste und Veranlagungsart

    von RA und Notar a.D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

    | Der Autor erläuterte in FK 13, 136 die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Veranlagung in Trennungs-/Scheidungsfällen und vertiefte das Problem anhand von Beispielen. Nun beantwortet er eine wichtige Einzelfrage: Kann ein Ehegatte, wenn er vor der Trennungszeit Verluste erwirtschaftete und der andere Ehegatte von einer Zusammenveranlagung profitierte, nachträglich für diese Zeit eine getrennte Veranlagung wählen? |

     

    • Beispiel - BGH FamRZ 10, 269, Abruf-Nr. 100233

    Ist der Verluste erwirtschaftende Ehegatte verpflichtet, einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung zuzustimmen? Die Ehegatten F und M haben 97 geheiratet und leben seit Anfang 00 getrennt. Seit 03 sind sie geschieden. M erzielte als Arzt in den Veranlagungszeiträumen 98 und 99 aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit positive Einkünfte, während F Verluste aus Gewerbebetrieb erwirtschaftete. Im März 00 lebten sie bereits getrennt und gaben die Einkommensteuererklärung für 98 ab. Das Finanzamt (FA) veranlagte sie nach ihrer Wahl zusammen. Es verrechnete die positiven Einkünfte des M mit den Verlusten der F, woraus sich ein Erstattungsbetrag von 4.000 EUR ergab.

     

    F beantragte für 98 und 99 die getrennte Veranlagung. Das FA veranlagte sie für die beiden Jahre getrennt und verlangte den Erstattungsbetrag für 98 von M zurück. Durch die getrennte Veranlagung ergab sich zulasten des M eine Steuernachforderung von 11.000 EUR für 98. Für 99 führte die getrennte Veranlagung zu einer Mehrbelastung von 13.000 EUR. Für F ergab sich aufgrund der getrennten Veranlagung jeweils ein verbleibender Verlustabzug, den das FA für 98 auf 20.000 EUR und für 99 auf 18.000 EUR feststellte. 00 und 01 erzielte F positive Einkünfte.

     

    1. Gedankengang des BGH

    Der BGH gab M Recht, der sich erfolgreich gegen die getrennte Veranlagung im betreffenden Zeitraum wandte. Er formulierte folgende Grundsätze: