· Fachbeitrag · Umgangsrecht
OLG Nürnberg: Gerichtlich genehmigte Umgangsvereinbarung ist unanfechtbar
Ein Beschluss, in dem eine Umgangsvereinbarung gebilligt wird, hat rein deklaratorischen Charakter und ist nicht anfechtbar (OLG Nürnberg 28.4.11, 7 UF 487/11, n.v., Abruf-Nr. 112465). |
Sachverhalt
Das AG hat eine Vereinbarung über das Umgangsrecht des Kindesvaters protokolliert und genehmigt. Dagegen legte der Antragsteller Beschwerde ein, da der Umgang für ihn undurchführbar sei und nur auf Vorgaben des Verfahrensbeistands beruhe. Das OLG hat die Beschwerde als unzulässig verworfen.
Entscheidungsgründe
Eine familiengerichtlich protokollierte Umgangsvereinbarung muss nicht gerichtlich genehmigt werden. Denn diese Genehmigung kann bereits in der Protokollierung gesehen werden.
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