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  • · Fachbeitrag · Umgangsrecht

    OLG Nürnberg: Gerichtlich genehmigte Umgangsvereinbarung ist unanfechtbar

    Ein Beschluss, in dem eine Umgangsvereinbarung gebilligt wird, hat rein deklaratorischen Charakter und ist nicht anfechtbar (OLG Nürnberg 28.4.11, 7 UF 487/11, n.v., Abruf-Nr. 112465).

    Sachverhalt

    Das AG hat eine Vereinbarung über das Umgangsrecht des Kindesvaters protokolliert und genehmigt. Dagegen legte der Antragsteller Beschwerde ein, da der Umgang für ihn undurchführbar sei und nur auf Vorgaben des Verfahrensbeistands beruhe. Das OLG hat die Beschwerde als unzulässig verworfen.

     

    Entscheidungsgründe

    Eine familiengerichtlich protokollierte Umgangsvereinbarung muss nicht gerichtlich genehmigt werden. Denn diese Genehmigung kann bereits in der Protokollierung gesehen werden.