Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Nachehelicher Unterhalt

    BGH: Berufliche Belastung durch Habilitationsverfahren verlängertAnspruch auf Betreuungsunterhalt nicht

    | Die Belastung des betreuenden Elternteils durch berufliche Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen (hier: Habilitationsverfahren) stellt keinen elternbezogenen Grund i.S.v. § 1570 Abs. 2 BGB dar ( BGH 8.8.2012, XII ZR 97/10 ). |

     

    Die Parteien sind rechtskräftig geschiedene Eheleute und streiten in einem Abänderungsverfahren um nachehelichen Unterhalt. Sie heirateten 1997 und bekamen 1998 eine Tochter. Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt im Haushalt der beklagten Mutter, die promovierte Kunsthistorikerin ist. Die Beklagte war ab 2010 arbeitslos. Bereits vor der Ehe hatte sie damit begonnen, sich zu habilitieren. Die Habilitationsschrift hat sie im Juni 2010 vorgelegt.

     

    Der Vater wurde unter anderem zur Unterhaltsleistung bis 2013 verurteilt. Mit seiner Klage erstrebte der Kläger den Wegfall der Unterhaltspflicht für die Zeit ab Januar 2008. Er vertrat die Auffassung, im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Änderungen des Unterhaltsrechts nicht mehr zu Leistungen an die Beklagte verpflichtet zu sein. AG und OLG wiesen die Klage ab. Auf die Revision des Klägers hob der BGH die Entscheidung hinsichtlich des Zeitraums ab 13.11.2008 auf und wies die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurück.

     

    Den Volltext der Entscheidung lesen Sie unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=2ad2b1152ee535982105b55022dd39d6&nr=61502&pos=0&anz=1.

    Quelle: ID 35557230