Um mehr Zeit für ihr Kerngeschäft zu haben, entlasten sich Unternehmen dadurch, dass sie Dritte damit beauftragen, Rechnungen zu stellen und diese einzuziehen. Gerade im Bereich der Ärzte und sonstigen Heilberufe ist dies Standard, auch weil abzurechnen eine Kompetenz erfordert, die vorzuhalten besonderes aufwendig ist. Solche Aufgaben übernehmen Abrechnungsstellen und Factoringunternehmen. Die folgende Entscheidung des KG zeigt, dass in den Verträgen mit diesem Unternehmen besonders zu regeln ist, was ...
Ist in einer zweigliedrigen GbR kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden, kann der Gesellschafter, der für sich ein Guthaben beansprucht, dieses aufgrund einer vereinfachten ...
Ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Abnahme ist gemäß § 341 Abs. 3 BGB nicht erforderlich, wenn der Besteller bereits vor Abnahme mit der Vertragsstrafe aufgerechnet hat und der Anspruch auf Vertragsstrafe infolgedessen bereits vollständig erloschen ist.
Banken haben über Jahre auch deshalb gut verdient, weil sie für viele Nebenleistungen gesonderte Gebühren verlangt haben. Lange hat der BGH hiergegen nichts eingewandt. Nachdem der zuständige Senat nun neu ...
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Rechnet das Telekommunikationsunternehmen Mehrwertdienste von Drittanbietern ab, darf es nicht einerseits wegen Einwänden auf den Dritt-anbieter verweisen, andererseits verlangen, dass die offenen Forderungen ausgeglichen werden.