09.12.2011 · Fachbeitrag ·
Nichterteilen von Auskünften
Eine Versagung der Restschuldbefreiung vor Beendigung des Insolvenzverfahrens richtet sich auch bei einer freigegebenen selbstständigen Tätigkeit bei Nichterteilen von Auskünften über die Einnahmen und Ausgaben und Nichtabführung von tatsächlich pfändbaren Einkommensanteilen nach § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Auf ein fiktives Einkommen im Sinne des § 295 Abs. 2 InsO ist nicht abzustellen (AG Wuppertal 17.8.11, 145 IN 453/04, Abruf-Nr. 113855 ).
03.11.2011 · Fachbeitrag ·
Restschuldbefreiung
Schließt der Schuldner mit allen Insolvenzgläubigern, die Forderungen zur Tabelle angemeldet haben, in der Wohlverhaltensperiode einen Vergleich und sind die Ansprüche dieser Gläubiger danach durch Teilzahlung und ...
03.11.2011 · Fachbeitrag ·
Vermögensverschwendung
Die Belastung eines Grundstücks mit einer Fremdgrundschuld, die keine Forderung sichert, stellt eine Vermögensverschwendung dar (BGH 30.6.11, IX ZB 169/10, Abruf-Nr. 112638 ).
03.11.2011 · Fachbeitrag ·
Restschuldbefreiung
Sieht der Treuhänder im Fall eines abhängig beschäftigten Schuldners von der gesetzlich gebotenen Offenlegung der Abtretungsanzeige gegenüber dessen Arbeitgeber ab, muss er die vom Schuldner abzuführenden Beträge eigenverantwortlich berechnen und monatlich einziehen (BGH 7.4.11, IX ZB 40/10, Abruf-Nr. 111669 ).
06.09.2011 · Fachbeitrag ·
Restschuldbefreiung
Der Schuldner hatte trotz der Aufforderung des Treuhänders keine Auskunft über seine Einkommensverhältnisse erteilt. Auch auf das Auskunftsverlangen des Insolvenzgerichtes ist er stumm geblieben. Daraufhin hat ihm ...
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Restschuldbefreiung
1.Zur Obliegenheit des Schuldners, sich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen, gehört es, sich im Regelfall bei der Bundesagentur Arbeit suchend zu melden und laufend Kontakt zu den dort für ihn zuständigen Mitarbeitern zu halten. Weiter muss er sich selbst aktiv und ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen, etwa durch stetige Lektüre einschlägiger Stellenanzeigen und durch entsprechende Bewerbungen. Als ungefähre Richtgröße können 2 bis 3 Bewerbungen je Woche gelten, sofern entsprechende Stellen ...