Einen steuerlichen Berater trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen oder Beweismitteln, wenn er bei der Erstellung der Steuererklärung die ihm zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (FG Düsseldorf 23.5.18, 2 K 1274/17 E)
Erkrankt der Berater während eines gerichtlichen Verfahrens, muss er bestimmte Sorgfaltspflichten beachten, will er Nachteile für sich und den Mandanten vermeiden. Zwei aktuelle zivilgerichtliche Entscheidungen ...
Eine Erkrankung ist nur dann ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn sie plötzlich aufgetreten ist, mit ihr nicht gerechnet werden musste und sie so schwerwiegend war, dass weder die Wahrung der laufenden Fristen noch die ...
Ein Fehler eines angestellten Steuerberaters in einer Angelegenheit, für die er sonst nicht die Sachbearbeitung übernimmt, ist dem Prozessbevollmächtigten zuzurechnen (FG Hamburg, 19.1.18, 2 K 215/17, NZB BFH IV B 9/18)..
Übermittelt der Berater versehentlich ohne vorherige Abstimmung mit dem Mandanten eine für diesen gefertigte Selbstanzeige der Finanzverwaltung, liegt in der anschließenden Steuerfestsetzung kein ersatzfähiger ...
Der mit der Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens beauftragte Steuerberater darf von der Wirksamkeit einer die Überschuldung beseitigenden Rangrücktrittsvereinbarung ausgehen (LG Münster 23.8.
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Geht ein Rechtsstreit wegen eines Fehlers des Rechtsbeistands verloren, ist kein Schadenersatzanspruch gegeben, wenn das Ergebnis des Vorprozesses dem materiellen Recht entspricht (OLG Brandenburg 24.6.