Die Werbung von Zahnärzten auf dem Internetportal „Groupon“ ist laut aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Mai 2015 (Az. I ZR 183/13) und entgegen verschiedener Entscheidungen der Vorinstanzen grundsätzlich zulässig. Was bedeutet das für Zahnärzte?
Jede Praxis führt die „kleinen Handgriffe“ am Behandlungstuhl durch, die in der Gebührennummer der GOZ nicht berücksichtigt sind. Gewinnen Sie Sicherheit in der Abrechnung von Chairside-Leistungen und nutzen Sie ...
In den letzten Wochen wurde mehrfach die Frage gestellt, ob der Zahnarzt seine Besprechung mit dem Zahntechniker als „Eigenlaborleistung“ abrechnen kann. Zwar beansprucht die Abstimmung des herzustellenden ...
Frühkindliche Karies ist in Deutschland nach wie vor ein verbreitetes gesundheitliches Problem. Daher sind zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen bereits vor dem 30. Lebensmonat nötig, sobald die Milchzähne beginnen durchzubrechen. Jedoch: Entsprechende Untersuchungen werden von den meisten gesetzlichen Kassen bislang noch nicht als freiwillige Zusatzleistungen angeboten. Das ergab eine aktuelle Umfrage der Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK).
Frage: „Durch die Medien geht zur Zeit die Information, dass Zahnärzte allgemein kein Bleaching abrechnen dürften, weil damit der Umsatz mit Umsatzsteuer infiziert wird. Dies geht wohl aus einem Urteil des ...
Die Planung von Kombinationsversorgungen aus der Befundgruppe 3.2 ist häufig mit der Frage nach der Gleich- oder Andersartigkeit der jeweiligen Versorgung und der damit einhergehenden Berechnung verbunden.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
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Abrechnungsfehler führen zu Honorarverlusten. Im Oktober-Heft wurden die Fehler 1 bis 19 aufgelistet und kommentiert (Seiten 11 bis 14). In diesem Teil zeigen wir weitere Fehler auf und erläutern die korrekte Abrechnung.