Wird der Pkw zwischen 10 % und 50 % für rein betriebliche Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Praxis genutzt, stellt sich die Frage, ob es für vorteilhafter ist, den Pkw als (gewillkürtes) Praxisvermögen zu behandeln oder ihn im Privatvermögen zu belassen.
Wird der Pkw zu mehr als 50 % für die Praxis genutzt, können grundsätzlich alle Kosten, die für das Fahrzeug anfallen, als Praxiskosten angesetzt werden (z.B. Benzin, Autowäsche, KFZ-Steuer, Versicherung, ...
Immer wieder taucht die Frage auf, wie der Arzt den Pkw am besten steuerlich absetzen kann. Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab. Nicht immer ist es günstiger, den Pkw dem Praxisvermögen zuzuordnen.
Die Checkliste enthält ausgewählte anhängige Verfahren (Stand September 2013), die für die Beratung von Freiberuflern insbesondere im Gesundheitsbereich bedeutsam sind.
Das FG Münster (10.4.13, 13 K 521/09 F; Rev. BFH VIII R 33/12) musste unlängst über einen Fall entscheiden, in dem das Finanzamt nach einer Realteilung, die aus der untergegangenen GbR stammenden falschen ...
Große Verwirrung herrscht beim Thema der digitalen Betriebsprüfung in Apotheken. Der Grund hierfür ist die noch immer ungeklärte Rechtslage zum Umfang der Verpflichtung von Apothekern, den Datenzugriff bei einer ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Einer der Brennpunkte der Gestaltungsberatung bei Freiberuflern ist die Besteuerung der privaten Nutzung des Praxis-Pkws durch den Praxisinhaber oder – bei Überlassung auch zur privaten Nutzung – durch dessen Arbeitnehmer. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Rechtsentwicklungen. Er geht dabei auf die Verfassungsmäßigkeit der 1 % Regelung, die Privatnutzung des Kfz durch den Freiberufler und auf die Privatnutzung durch dessen Arbeitnehmer ein.