Die freiwillig elektronisch erfassten Einzelerfassung von Warenverkäufen dürfen bei einer Betriebsprüfung auf einem maschinell verwertbaren Datenträger angefordert werden (FG Münster 28.6.18, 6 K 1929/15 AO, Rev. nicht zugelassen).
In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zu den Verbleibensvoraussetzungen bei funktionaler Betrachtungsweise im Zusammenhang mit dem ...
Das VG Aachen hat den Widerruf einer Apotheken-Betriebserlaubnis wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit gemäß § 4 Abs. 2 ApoG bestätigt: Vor dem Hintergrund der überragenden Bedeutung einer ordnungsgemäßen ...
Die unangekündigte Ortsbesichtigung durch einen Finanzamtsmitarbeiter des sog. Flankenschutz erfolgt im Rahmen von steuerlichen Ermittlungen und stellt keinen Verwaltungsakt oder gar schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar (FG Münster 11.7.18, 9 K 2384/17, Rev. nicht zugelassen).
An der Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzhöhe gemäß § 238 AO bestehen ernstliche Zweifel, soweit der Zinssatz im Zeitraum vom 1.1.14 bis zum 31.3.15 über 0,25 % im Monat beträgt (FG Münster 31.8.
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Der Trend zur Errichtung einer Familienstiftung ist ungebrochen. Doch „die eine“ Lösung gibt es dabei nicht. Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf, erläutert Chancen und Risiken und gibt konkrete Tipps zur Umsetzung.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Nach § 280 SGB IV müssen Honorarärzte der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Auskunft über ihr Arbeitsverhältnis geben. Allerdings könnten sie sich durch ihre Angaben wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB bzw. Anstiftung (§ 26 StGB) oder Beihilfe (§ 27 StGB) strafbar machen. Deshalb haben sie das Recht, die Auskunft zu verweigern (OLG Hamm 9.1.18, III-4 RBs 468/17, Beschluss).