Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2024 unverändert bei 5,0 %. Trotz des wirtschaftlichen Einbruchs durch die Corona-Pandemie haben sich die Honorarsumme und die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe im Jahr 2022 deutlich erholt. Der Einsatz zusätzlicher Bundesmittel trägt zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse bei, wodurch der Abgabesatz beibehalten werden kann.
Das OLG Frankfurt am Main (4.5.23, 7 ORs 10/23, Beschluss) hat bestätigt, dass das Bedrohen einer anderen Person mit einem Verbrechen, auch wenn es durch ein Zitat aus einem Märchen oder einer Geschichte erfolgt, ...
Das FG Münster (25.5.23, 5 K 3577/20 E,AO) hat entschieden, dass die Studienkosten von Kindern, die voraussichtlich das Familienunternehmen übernehmen werden, nicht als Betriebsausgaben im elterlichen Betrieb ...
Die negativen Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter nach § 24 UmwStG zum Zweck der Buchwertfortführung gebildet worden sind, sind nicht aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter nachfolgend gegen Geldabfindung unter dann gebotener Auflösung der für ihn gebildeten positiven Ergänzungsbilanz aus der Personengesellschaft ausscheidet (BFH 23.3.23, IV R 27/19).
Wenn die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung angesehen wird, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht ausgeschlossen, ...
Das LG Frankfurt am Main (30.6.23, 2-08 O 210/22, Urteil) hat entschieden, dass ein Krankenhaus keine Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung erhält. Das klagende Krankenhaus hatte eine ...
Rechtssicher von der EÜR zur Bilanzierung ... und umgekehrt
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