Soll ein Arzt einen anderen vertreten, so werden beide nicht unbedingt ein Anstellungsverhältnis für die Zeiten der Vertretung vereinbaren wollen. Doch genau das ist einem MVZ mit seinem Vertretungsarzt passiert. Dass der Vertretungsvertrag von einem freien Dienstverhältnis ausging, war unerheblich und musste hinter die konkreten Umstände der „gelebten Übung“ zurücktreten, denn bei einer Prüfung nach § 7 SGB IV ist die Gesamtabwägung der Merkmale maßgeblich, die für und gegen eine Beschäftigung ...
Viele Ärzte und Pfleger im Ruhestand versorgen für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder gemeinnütziges Krankenhaus Patienten. Die Frage ist, ob sie den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 EUR gemäß § 3 Nr.
Zahnärzte verbreiten irreführende Werbung, wenn sie auf ihrer Webseite einen eigenen Notdienst in den Abendstunden und an den Wochenenden bewerben und nur am Ende der Seite darauf hinweisen, dass es sich dabei nicht ...
Die vorgezogene Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 287a InsO kann allenfalls nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters (§ 46 Abs. 2 Nr 4 StBerG) widerlegen (FG Hamburg 21.1.20, 6 K 232/19, NZB BFH VII B 36/20).
Deklariert ein angestellt tätiges Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk einen Beitrag in Höhe des eigenen und des Arbeitgeberbeitrags – zu Unrecht – als eigenen Beitrag, verletzt das FA seine ...
Muss ein Erbe aus Gründen, die ausschließlich in seiner Person ihre Ursache haben (z. B. wegen einer dienstlichen Verpflichtung zur Weitergabe), das Erbe einem Dritten weiterleiten, stellt diese Verpflichtung keine ...
Welche Mandanten sind betroffen? Welche Rechnungsformate sind künftig noch zulässig? Welche Ausnahmen und Übergangsfristen gibt es? Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht beantwortet Ihnen alle wichtigen Fragen zur neuen E-Rechnungs-Pflicht ab 01.01.2025.
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Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, die Geschäftsräume umsatzsteuerpflichtig angemietet haben, müssen die Vorsteuer bereits im Monat der Ausführung der Mietleistung abziehen. Das gilt auch, wenn die Miete oder Pacht gestundet wird – es besteht sogar die Pflicht, die Vorsteuer in dem betroffenen Monat abzuziehen. Ein späterer Abzug – etwa erst bei Zahlung – kommt nicht infrage. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter oder der Mieter Ist- oder Soll-Versteuerer sind. Die Vorsteuer sollte daher ...