Messekataloge dienen überwiegend Werbezwecken. Sie unterliegen daher nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (OFD Frankfurt 17.2.15, S 7225 A - 32 - St 16). Dieser Ansicht ist auch das FG Hessen (8.12.14, 7 K 1457/12, Rev. BFH V R 5/15). Das FG Düsseldorf (15.5.13, 4 K 3849/11, rkr.) ist der gegenteiligen Auffassung.
Das BVerfG (3.3.15, 1 BvR 3226/14) hat die Beschwerde eines als Honorararzt tätigen niedergelassenen Neurochirurgen nicht zur Entscheidung angenommen, der – in allen Instanzen erfolglos – seinen Anspruch auf ...
Die OFD Frankfurt (2.4.15, S 2245 A - 11 - St 210) äußert sich zur Vergleichbarkeit der Ausbildung mit einem Katalogberuf, zum medizinisch-therapeutischen Charakter des medizinischen Gerätetrainings und zur ...
Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die dafür bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 %, so sind sie schon aufgrund des sich aus § 106 Abs. 5a SGB V ergebenden Rechts der Krankenkassen auf Erstattung des sich daraus ergebenden Honorarmehraufwands bei Annahme fehlender Rechtfertigungsgründe für die Überschreitung berechtigt, eine Rückstellung für diese Erstattungsforderungen zu bilden (BFH 5.11.14, VIII R 13/12).|
Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen (BFH 19.3.15, V R 60/14).
Die Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit einem Nichtunternehmer als Organträger ist nach § 2 UStG nicht möglich. Dies verstößt nach Auffassung des Senats auch nicht gegen Unionsrecht.
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Die Leistung eines Trauerredners/Hochzeitsredners ist weder nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG (Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Urheberrechten) noch nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen) ermäßigt zu besteuern (OFD Frankfurt 18.2.15, S 7240 A - 24 - St 16).