Bezieht der Unternehmer Leistungen für Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. Der Vorsteuerabzug ist aber zulässig, wenn es sich um bloße Aufmerksamkeiten handelt. Dabei gilt eine Freigrenze (nicht Freibetrag) von 110 EUR je Arbeitnehmer. Die Kosten des äußeren Rahmens einer ...
Das MoPeG wirft seine Schatten voraus. Im Wesentlichen tritt es zwar erst am 1.1.24 in Kraft, doch insbesondere GbR-Gesellschafter sollten sich bereits jetzt mit dem Gesetz befassen. Das – sehr umfangreiche – Gesetz ...
Allein die Möglichkeit der Verrechnung mit anderen positiven Einkünften der Ehefrau lässt nicht den Schluss zu, dass eine Tätigkeit aufgrund persönlicher Neigungen oder Gründe ausgeübt wird und die Verluste aus ...
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Im Zusammenhang mit der Verrechenbarkeit von Verlusten im Rahmen von Steuerstundungsmodellen hat der BFH (16.3.23, VIII R 10/19) entschieden, dass im Rahmen der wertenden Gesamtbetrachtung ein Steuerstundungsmodell i.
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In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden.