Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 RDGEG stehen registrierte Erlaubnisinhaber unter anderem nach § 73 Abs. 2 S. 1 SGG einem Rechtsanwalt gleich, soweit ihnen die gerichtliche Vertretung nach dem Umfang ihrer bisherigen Erlaubnis gestattet war; in diesem Fall ist der Umfang der Befugnis zu registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister bekannt zu machen (§ 3 Abs. 2 S. 2 RDGEG) (BVerwG 19.7.22, 8 C 10.21).
Eine befristet als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Universität tätige Rechtsanwältin ist rentenversicherungspflichtig, da eine anwaltliche Berufsausübung in dieser Form der Beschäftigung nicht möglich ist.
Bedeutsam ist, dass dem Programmierer vom Auftraggeber ab Annahme eines Arbeitspakets zur Bearbeitung bis zur Abnahme der Programmkomponenten keine weiteren Vorgaben zum Inhalt oder Ablauf gemacht werden (LSG Stuttgart 17.12.21, L 8 BA 1374/20).
Das Aufladen eines beruflich oder betrieblich genutzten Elektro-Kfz ist für die Inanspruchnahme des Liebhaberei-Wahlrechts bei kleinen Fotovoltaikanlagen unschädlich (BMF 29.10.21, IV C 6 - S 2240/19/10006 :006, BStBl ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Gratis! Alles Wichtige zur E-Rechnung auf einen Blick
Mandanten effizient beraten und „nebenbei“ die eigenen Kanzleiprozesse umstellen? Die neue Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt unterstützt Sie bei der Einführung der E-Rechnungs-Pflicht! Profitieren Sie von konkreten Handlungstipps für Beratung und Kanzleiorganisation.
Für den perfekten Start in den Steuerberuf: Die neue digitale Plattform unterstützt Neu- und Quereinsteiger in der Kanzlei mit einem interaktiven Lernprogramm. Profitieren Sie von einem effektiven Mix aus Theorie und Praxis, regelmäßigen Wissenskontrollen und zielgenauer Prüfungsvorbereitung!
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 23.10.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Wird eine Einkommensteuererklärung bei einem unzuständigen FA abgegeben und nicht an das zuständige FA zeitnah weitergeleitet, endet die Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Weiterleitung bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang hätte erfolgen müssen (BFH 14.12.21, VIII R 31/19).