Liegt eine selbstständige und leitende Tätigkeit der übrigen Gesellschafter in der von einem weiteren Gesellschafter geleiteten Zweigpraxis nicht vor, sind die in der Zweigstelle erzielten Einkünfte als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren (Stempeltheorie). Auch die übrigen von der Gemeinschaftspraxis erzielten Einkünfte werden deshalb nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (Abfärbewirkung) zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (FG Münster 26.11.21, 1 K 1193/18 G,F).
Schon wenige Werbeleistungen im Jahr reichen und ein Heilberufler muss sie der Künstlersozialkasse melden. Gegenwärtig liegt die Bagatellgrenze bei 450 EUR netto. Die Meldefrist läuft bis zum 31.3. des Folgejahrs.
Die Vereinbarung über die Überlassung des Mandantenstamms ist zivilrechtlich als Pachtverhältnis einzuordnen, auch wenn kein Pachtzins in Geld vereinbart wird, denn zivilrechtlich kann eine Miete oder Pacht nicht nur ...
Auch im Auftrag von Geschäftskunden erstellte fotografische Arbeiten können Kunst darstellen, wenn es sich dabei um ein eigenschöpferisches gestalterisches Schaffen handelt, das eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein (Werbe-)Fotograf künstlerisch tätig ist oder ein (zulassungsfreies) Handwerk betreibt, das die Handwerkskammer zur Eintragung in ein Inhaberverzeichnis berechtigt (VG Mainz 9.12.21, 1 K 952/20.MZ).
Die nach Kündigung eines Architektenvertrags zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt i. S. v. § 10 Abs. 1 UStG, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt (BFH 26.8.21, V R 13/19).
Mit dem 1.4.22 wird die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wirksam. Wichtigste Neuerung: Im Verfahren nach § 7a SGB IV n. F. soll künftig nur noch isoliert der „Erwerbsstatus“, also das Bestehen von ...
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Weder der DSGVO noch ihren Erwägungsgründen lässt sich entnehmen, dass der Schadensersatzanspruch einen qualifizierten Verstoß gegen die DSGVO voraussetzt. Für die Annahme einer Erheblichkeitsschwelle oder die Ausnahme von Bagatellfällen gibt es keinen Anhaltspunkt (BVerfG 14.1.21, 1 BvR 2853/19; LAG Hamm 11.5.21, 6 Sa 1260/20, anhängig: BAG 2 AZR 363/21).